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Bundesrat gibt den Skigebieten viele Freiheiten

Sven Würgler-1
Sven Würgler-1

Bern,

Der Bundesrat verschärft das Corona-Regime nur ein bisschen: Skipisten bleiben über die Festtage geöffnet, die Einschränkungen sind moderat.

Alain Berset Coronavirus Bundesrat
Gesundheitsminister Alain Berset teilt heute die neuesten Entscheidungen zu den Gratis-Tests mit. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am 4. Dezember neue Regeln für die Skigebiete beschlossen.
  • Kapazitätsbeschränkungen in den Skigebieten wird es keine geben.
  • Der Bundesrat setzt vor allem auf Masken und Abstandsregeln.

Der Bundesrat hat entschieden: Für Skigebiete gelten über Festtage besondere Regeln. Eine grundsätzliche Schliessung ist kein Thema, auch die Einschränkungen sind nur geringfügig.

«Die Wintersportorte sind für uns heute nicht das Hauptthema», so Bundesrat Berset an der Medienkonferenz. In einer Woche kann der Bundesrat neue Massnahmen beschliessen, wenn die Kantone selbst nicht handeln.

Die Massnahmen im Überblick

Die Massnahmen werden leicht angepasst. Der Bundesrat setzt einmal mehr auf Abstands- und Hygieneregeln.

skigebiete
Das sind die neuen Regeln für die Schweiz. - BAG

Kapazitätsbeschränkungen: Die Zahl der Skifahrer auf den Pisten wird nicht beschränkt. Eingeschränkt wird aber die Kapazitäten in geschlossenen Transportmitteln. In Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Keine Einschränkung gibt es für offene Seilbahnkabinen.

Im Vorfeld hatten die vom Bundesrat geplanten Kapazitätsbeschränkungen zu Diskussionen geführt. So verabschiedete der Nationalrat am Donnerstag eine Erklärung zu den Skigebieten. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, möglichst auf Kapazitätseinschränkungen zu verzichten.

Kantonale Bewilligung: Für den Betrieb über die Festtage benötigen Skigebiete eine Bewilligung der kantonalen Behörden. Vorausgesetzt, dass die epidemiologische Lage im Kanton dies erlaubt. Entscheidend dafür sind Kapazitäten von Contact-Tracing, Spitälern und Testzentren.

Social Distancing: Beim Anstehen oder in Restaurants muss der nötige Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das Personal muss sicherstellen, dass das Schutzkonzept umgesetzt wird. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist.

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Auf offenen Seilbahnkabinen gibt es keine Beschränkungen. - Keystone

Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.

Maskenpflicht: Auf Ski- und Sesselliften und allen Bahnen gilt eine Maskenpflicht. Auch beim Anstehen muss eine Maske getragen werden.

Sanktionsmöglichkeiten: Die Kantone sind verpflichtet die Regeln zu kontrollieren. Eine direkte Sanktionsmöglichkeit sieht der Bundesrat jedoch nicht vor, Skigebietsbetreiber sind zu ermahnen, wenn wesentliche Probleme festgestellt werden. Erst danach kann die Bewilligung entzogen werden.

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