Bundesrat setzt S-Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge in Kraft
Vor einer Woche entschied der Bundesrat, den S-Status für ukrainische Flüchtlinge zu aktivieren. Dieser ist ab Samstag, 12. März, gültig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat schon erste ukrainische Flüchtlinge aufgenommen.
- Ab 12. März wird der Schutzstatus S für diese aktiviert.
- Mit ihm können Schutzsuchende reisen, arbeiten und ihre Familien nachziehen lassen.
Zum ersten Mal überhaupt aktiviert der Bundesrat den in den 1990er Jahren geschaffte Schutzstatus für Flüchtlinge. Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen unter diesem Status in der Schweiz leben dürfen, ohne das Asylsystem durchgehen zu müssen.
Während der Vernehmlassung haben die Kantone einstimmig beschlossen, den Schutzstatus S zu aktivieren. Der Bundesrat hat dementsprechend heute entschieden, diesen schon ab morgen, 12. März gültig zu machen. Bisher hätten sich 2111 Geflüchtete aus der Ukraine beim Bund gemeldet, sagte Karin Keller-Sutter.
Die Bundesrätin plädierte für eine langfristige Solidarität mit den Geflüchteten. Es sei nämlich sehr möglich, dass diese Personen länger in der Schweiz bleiben müssten, als nur ein paar Wochen.
«Die Menschen, die jetzt kommen, sind zu 70 Prozent Frauen», so Keller-Sutter weiter. «Alles, was sie wollen, ist zurückzugehen, zu ihren Männern, zu ihren Vätern.» Ob das aber bald möglich sein werde, könne sie nicht sagen.
Gefahr von Menschenhandel ist Behörden bewusst
Damit wird den schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainern ein Aufenthaltsrecht von einem Jahr gewährt. Es könne aber verlängert werden, so der Bundesrat. Zudem gewährt der S-Status den Familiennachzug.
Wie sie auf Unterkünfte verteilt würden, sei noch ungeklärt. Zuerst einmal erfolge die Registrierung, sagte Staatssekretärin Christine Schraner Burgener. Danach werde mit der schweizerischen Flüchtlingshilfe geschaut, was Sinn ergebe. Etwa Verwandte, Freunde, andere private Angebote oder kantonale Unterkünfte.
Um gegen Menschenhandel oder sonstiger illegaler Aktivität vorzubeugen bei der privaten Unterbringung von Flüchtlingen, habe das SEM mehrere Bedingungen gestellt. Beispielsweise sei eine abschliessbare Zimmertüre nötig. Die Behörden würden die Frauen aber auch auf Anlaufstellen aufmerksam machen.
Die Schutzsuchenden können zudem ohne Wartefrist einer Erwerbstätigkeit nachgehen. «Kinder sollen in die Schule, Eltern sollen, wenn sie können, arbeiten», so Bundesrätin Keller-Sutter. Selbstständig sein ist auch zulässig, sowie das bewilligungsfreie Reisen im Schnengen-Raum «wie in friedlichen Zeiten». Das Staatssekretariat für Migration prüfe nun mit den Kantonen, ob die Förderung von Spracherwerb nötig ist.
Schulbesuch für Kinder muss geklärt werden
Insbesondere für Kinder sei es wichtig abzuklären, wie der Besuch einer Schule organisiert werden könne, sagte Fredy Fässler. Er ist Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD. Aber auch für Erwachsene: «Ohne Landessprache ist in den meisten Bereichen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich.»
Die Sozialdirektorinnen und -direktoren forderten ihrerseits niederschwellige psychologische Hilfe für die Geflüchteten. Dafür benötigten die Kantone jedoch Geld. Der Bundesrat habe sich während den Gesprächen aber willig gezeigt.
Als Voraussetzungen für den Schutzstatus müssen die Geflüchteten nicht mehr sicher in ihre Heimat zurückreisen können. Zudem dürfen sie nicht den zusätzlichen Schutzstatus der EU geniessen. Auch Angehörige von Drittstaaten dürfen den S-Status geniessen: Sie müssen eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine haben.