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Bundesrat informiert zur Situation in Afghanistan

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Der Bundesrat hat bisher nur einmal kurz über die Lage in Afghanistan informiert. Nun treten Karin Keller-Sutter und Ignazio Cassis zusammen vor die Medien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lage in Afghanistan ist seit der Machtübernahme durch die Taliban destabilisiert.
  • Laut Bund warten noch rund 30 Schweizerinnen und Schweizer auf eine Evakuation.
  • Zusätzlich zu ihnen erhalten afghanische Mitarbeitende des Bundes und ihre Familien Asyl.

Seitdem die Taliban die Kontrolle über die afghanische Hauptstadt Kabul erhalten haben, sind drei Tage vergangen. Seither versuchen westliche Länder, ihr Personal zu evakuieren, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Laut Angaben des Bundesrats befinden sich noch rund 30 Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger in Afghanistan.

Ignazio Cassis Afghanistan
Bundesrat Ignazio Cassis am Montagnachmittag, 16. August, vor den Medien. Besprochen wurde die Lage in Afghanistan. Das Eidgenössische Departement für äussere Angelegenheiten lässt Mitarbeitende des Bundes aus Afghanistan ausreisen. - Keystone

Zudem sind in letzter Zeit Forderungen laut geworden, afghanische Flüchtende aufzunehmen. Eine Petition der SP fordert Schutz für 10'000 Afghaninnen und Afghanen, zusätzlich zu den Familien der schon aufgenommenen Geflüchteten. Auch in bürgerlichen Kreisen wird zur Hilfe aufgerufen.

Bis zu 250 Personen sollen «so bald als möglich» in die Schweiz geholt werden

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den afghanischen Mitarbeitenden der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und ihren Familien Asyl zu gewähren. Es seien rund 230 Personen, so der Bundesrat. Diese seien aufgrund ihrer Tätigkeit von den Taliban gefährdet. Die lokalen Mitarbeitenden würden «so rasch als möglich» in die Schweiz geflogen.

Deutschland Afghanistan
Menschen sitzen in einem Flugzeug der deutschen Bundeswehr am Flughafen in Kabul, Afghanistan, 17. August 2021. - Keystone

Zusätzlich zu den 230 Afghaninnen und Afghanen würden auch rund 50 zusätzliche Angestellte von NGO in die Schweiz geflogen. Da aber zivile Luftmaschinen zurzeit nicht in Kabul landen könnten, gestalte sich die Evakuation als schwierig. Die USA haben die Kontrolle über den Flughafen, erklärt Bundesrat Cassis.

Es sei aber möglich, dass wenn sich die Lage entspanne, die USA die Landung einer Schweizer Zivilmaschine erlaube. Laut dem Aussenminister könne dies schon in ein paar Stunden der Fall sein. Cassis bestätigt zudem, dass ein Detachement der Schweizer Armee seit heute Morgen in Kabul ist. Mehr Details gibt er nicht bekannt.

Bundesrat prüft Aufnahme weiterer Flüchtlinge

Weitere Afghaninnen und Afghanen könnten ein humanitäres Visum beantragen, heisst es weiter. Diese Gesuche würden vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geprüft. Um ein solches Visum zu erhalten, muss eine «unmittelbare Gefährdung» der Person nachweisbar sein.

Afghanistan Flüchtende
Menschen versammeln sich vor dem internationalen Flughafen in Kabul, Afghanistan, 17. August 2021, in der Hoffnung, aus dem Land zu flüchten. - Keystone

Die Taliban haben angekündigt, den Frauen im Rahmen der Scharia Rechte zu gewähren. Menschenrechtler erachten deswegen Frauen und Mädchen als durch die islamistisch-extremistische Miliz besonders gefährdet. Doch genau diese Gruppe begegnet mehr Schwierigkeiten auf der Flucht.

Dies bestätigt auch Bundesrätin Keller-Sutter. Sie habe die Medienkonferenz der Taliban gestern mit Interesse mitverfolgt, sagt sie. Und habe auch Verständnis für den Willen, so vielen Menschen wie möglich zu helfen.

Keller-Sutter Cassis Bundesrat
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Ignazio Cassis vor einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage in Afghanistan, am Mittwoch, 18. August 2021, in Bern. - Keystone

Doch Hilfe zu leisten gestalte sich aus verschiedenen Gründen als schwierig. Um Teil des «Resettlement-Programms» zu sein, müsse die flüchtende Person zahlreiche Kriterien erfüllen. Die Lage sei in Afghanistan derzeit jedoch zu instabil, um diese Kriterienprüfung durchzuführen. Nicht einmal die UNHCR, das Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, habe eine Übersicht über die Lage.

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