Bundesrat ist gegen Verbot von nächtlicher Schaufensterbeleuchtung
Eine Motion will die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung untersagen. Der Bundesrat hingegen ist gegen ein nationales Verbot.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Motion will die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern verbieten.
- Der Bundesrat ist jedoch gegen ein nationales Verbot.
- Er kann sich aber vorstellen, die Kantone zu neuen Vorschriften zu verpflichten.
Eine im Nationalrat breit abgestützte Motion will die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung verbieten. Der Bundesrat ist gegen ein nationales Verbot, kann sich aber vorstellen, die Kantone zu neuen Vorschriften zu verpflichten.
Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS). Clivaz und 26 Ratskolleginnen und -kollegen wollen ein nationales Beleuchtungsverbot mit der Möglichkeit von Ausnahmen etablieren. Damit würden die Energieverschwendung reduziert und die Umwelt vor unnötiger Blendung verschont.
Aktuell haben nur wenige Gemeinden Reglemente zur Beschränkung oder zum Verbot nächtlicher Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung erlassen. Der Bundesrat schreibt denn auch, dass ein allfälliges Verbot nicht in seiner Kompetenz liege.
Würde die Motion im Nationalrat angenommen, kann sich der Bundesrat nach eigenen Angaben aber vorstellen, die Kantone mit neuen Vorschriften über die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Leuchtreklamen zu beauftragen.