Bundesrat kämpft gegen illegalen Hundehandel
Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen beim Tierschutz beschlossen. Unter anderem müssen Anbieter von Hunden künftig in Verkaufsinseraten zwingend ihre Adresse sowie die Herkunft der Hunde angeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat bekämpft den illegalen Hunde-Handel mit verschiedenen Massnahmen.
- Unter anderem muss in Inseraten zwingend eine Adresse und die Herkunft der Hunde angegeben werden.
- Auch weitere Tierschutzmassnahmen hat der Bundesrat heute entschieden.
Es soll Schluss sein mit Hundewelpen aus osteuropäischer Zucht, die «günstig abzugeben» sind – und dann auf einer Autobahnraststätte aus dem Kofferraum heraus verkauft werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass künftig zwingend in Inseraten auch eine Adresse sowie die Herkunft der Hunde angegeben werden muss.
Damit soll der illegale Import von Hunden erschwert werden. Weitere Massnahmen bei der Registrierungspflicht in der zentralen Hundedatenbank sollen zudem die Rückverfolgbarkeit verbessern.
Bellstopp-Geräte und Heimtiergehege
Auf die Seite der Hunde statt der genervten Menschen schlägt sich der Bundesrat auch auf anderer Ebene. Neu sind sämtliche Bellstopp-Geräte verboten, die automatisch durch Bellen ausgelöst werden – unabhängig vom Grund des Bellens. Bisher waren Geräte, die ausschliesslich Wasser oder Druckluft ausstossen, von diesem Verbot ausgenommen.
Auch bei kleineren Heimtieren verbessert der Bundesrat den Tierschutz. Gewerbsmässige Anbieter von Gehegen müssen neu schriftlich darüber informieren, welche Tierart im jeweiligen Käfig gesetzeskonform gehalten werden kann. Damit soll verhindert werden, dass zu kleine Käfige verkauft werden.