Bundesrat: Kostenlose Opferhilfe bei häuslicher & sexueller Gewalt
Mit einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes soll sichergestellt werden, dass Gewaltopfer schnell medizinische Hilfe erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die (rechts-)medizinische Hilfe für Opfer von Gewalt soll kostenlos werden.
- Auch wenn noch keine Anzeige erfolgt, soll eine Dokumentation verlangt werden können.
- Der Bundesrat erhofft sich indes von der Gesetzesänderung eine höhere Anzeigequote.
Der Bundesrat will die Hilfe an Opfer, insbesondere von häuslicher und sexueller Gewalt, ausbauen. Im aktuell geltendem Opferhilfegesetz sind weder die rechtsmedizinische Hilfe noch deren Finanzierung erwähnt.
Neu sollen Opfer von Gewalt in der ganzen Schweiz Zugang zu qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen haben. Diese sollen kostenlos sein. Das Opfer soll eine Dokumentation verlangen können, unabhängig davon, ob es eine Anzeige gibt oder nicht.
Opferhilfe: Zugang zur Erstversorgung zentral
Die nun vorgeschlagene Gesetzesänderung geht zurück auf Motionen der Nationalrätinnen Tamara Funiciello (SP/BE) und Jacqueline de Quattro (FDP/VD) sowie der damaligen Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP/TI).
Justizminister Beat Jans stellt die Teilrevision des Opferhilfegesetzes vor. Zentral sei, dass die Hürden für den Zugang zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal möglichst tief seien.
Opfer von Gewalt müssten oft unmittelbar nach der Tat medizinisch behandelt werden. Ausserdem sei es wichtig, die Verletzungen und Tatspuren so schnell wie möglich forensisch (gerichtsmedizinisch) zu dokumentieren.
Bundesrat hofft auf höhere Anzeigequote
Der Bundesrat sieht vor, dass dies die Kantone künftig sicherstellen: Es sollen genügend Angebote zur Verfügung stehen und der Zugang zu einer spezialisierten Behandlung rund um die Uhr gewährleistet sein.
Die kostenlose Dokumentation kann im Falle einer Anzeige später als Beweismittel eingesetzt werden. Dies könnte sich positiv auf die Anzeigequote und die Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen auswirken, so der Bundesrat.
Damit die Opfer ihre Rechte und die Anlaufstellen auch kennen, soll den Kantonen auferlegt werden, angemessen darüber zu informieren. Die Vernehmlassung der Teilrevision des Opferhilfegesetzes dauert bis zum 24. Januar 2025.