Bundesrat will Wiedergutmachungsjustiz prüfen
Beim Wiedergutmachungsgesetz versuchen alle Beteiligten eines Geschehen eine gemeinsame Lösung zu finden – so auch Opfer und Täter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wiedergutmachungsjustiz werde in der Schweiz zu wenig praktiziert.
- Lisa Mazzone (Grüne) hat einen entsprechenden Vorstoss geplant.
Der Bundesrat will prüfen, wie Instrumente einer Justiz der Wiedergutmachung in die Schweizer Rechtsordnung integriert werden könnten, namentlich ins Opferhilfegesetz. Er beantragt dem Nationalrat, ein Postulat mit dieser Forderung anzunehmen.
Der Vorstoss stammt von der Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne). Die Rechtsordnung der Schweiz mache von der Wiedergutmachungsjustiz nur sehr eingeschränkt Gebrauch, schreibt sie. Die Erfahrung in zahlreichen Ländern zeige jedoch , dass diese wirksam sei.
Die Wiedergutmachungsjustiz fördert einen Prozess, in dem sich alle Betroffenen an einer Suche nach Lösungen beteiligen. Das geschieht in der Regel mit Hilfe eines Fazilitators. Dieser stellt zum Beispiel einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Opfer und Täter her. Oft sei dies der erste Schritt auf einem Weg, auf dem sich der Täter der Folgen seiner Tat bewusst werde, schreibt Mazzone.
Die Vorteile seien vielfältig. Das Opfer erlange ein ausgeprägteres Gefühl, dass ihm Gerechtigkeit widerfahre, und die Rückfallquote beim Täter sei tiefer. Damit würden auch die Kosten für die Allgemeinheit sinken. Die Wiedergutmachungsjustiz stelle eine interessante Ergänzung zur Strafjustiz dar. Sie stelle sicher, dass die Opfer mit ihren Bedürfnissen gehört würden.
Der Bundesrat ist bereit, einen Bericht zum Thema vorzulegen. Seinen am Donnerstag veröffentlichten Antrag begründet er nicht.