25 Nationalräte aus allen Fraktionen verlangen vom Bundesrat gesetzliche Grundlagen für einen Anspruch von Mieterinnen und Stockwerkeigentümern auf den Zugang zu einer Ladestation für Elektroautos. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung einer entsprechenden Motion.
Ein Elektroauto wird geladen
Ein Elektroauto wird geladen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Es sei davon auszugehen, dass auch ohne gesetzliche Verpflichtung immer mehr Ladestationen installiert würden, schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort auf einen Vorstoss von Nationalrat Martin Bäumle (GLP/ZH).
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Der vorgeschlagene Weg in Form von neuen zwingenden Vorschriften stelle dagegen einen Eingriff in das Privatrecht und die Eigentumsgarantie dar, dessen Verhältnismässigkeit noch vertieft geprüft werden müsste.

Der Bundesrat verweist weiter auf das CO2-Gesetz, über das am 13. Juni abgestimmt wird. Mit diesem sollen auch Installationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden gefördert werden. Schon heute sehen verschiedene Kantone vor, die Bauvorschriften so anzupassen, dass mehr Ladestationen am Wohnort, aber auch am Arbeitsplatz geschaffen werden, wie der Bundesrat weiter schreibt.

Einverstanden ist der Bundesrat mit einer vertieften Prüfung der Frage. Im Rahmen eines vom Parlament bestellten Berichts sollen laut dem Bundesrat «allfällige rechtliche Anpassungen des Miet- und Stockwerkeigentümerrechts und deren Auswirkungen in Zusammenarbeit mit den involvierten Akteuren» analysiert werden.

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