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Bundesrat mit Gegenvorschlag zur Waffenexport-Volksinitiative

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» ab. Aber dennoch soll ein indirekter Gegenvorschlag zum Zug kommen.

Waffenexporte
Über 134'000 Unterschriften sind für die sogenannte Korrektur-Initiative zusammengekommen, welche Waffenexporte in Bürgerkriegsländer verhindern will. - sda - (Peter Schneider, Keystone-SDA)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» ab.
  • Ein Gegenvorschlag soll unterbreitet werden.

Der Bundesrat kann die Kernanliegen der Initianten der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» nachvollziehen. Dies schreibt er heute in einer Mitteilung.

Doch trotzdem lehnt das Gremium die Initiative ab. Dafür will er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, der die Verordnungskriterien auf Gesetzesstufe übertragen soll.

Bundesrat Parmelin Wohnungsbau
Bundesrat Guy Parmelin leitet das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. - Keystone

Die sogenannte Korrektur-Initiative will kein absolutes Verbot von Kriegsmaterialexporten. Vielmehr verlangt sie, dass keine Schweizer Waffen in Länder exportiert werden dürfen, die die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, oder in ein Land, das in einen Konflikt verwickelt ist.

Insgesamt geht die Initiative dem Rat aber zu weit. Eine Annahme würde seiner Ansicht nach eine Rechtsunsicherheit schaffen. Zudem würde die Waffenindustrie im Vergleich zur europäischen Konkurrenz benachteiligt.

Zwei Varianten als Gegenvorschlag

In die Vernehmlassung sollen zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags geschickt werden, wie der Bundesrat schreibt.

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Die Gesellschaft Schweiz ohne Armee protestiert vor dem Bundeshaus. (Archivbild) - Nau

Die erste Variante soll die Bewilligungskriterien auf Gesetzesebene verankern. Zudem soll eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden, die es dem Bundesrat ermöglicht, eine befristete Anpassung der Bewilligungskriterien ohne Mitwirkung des Parlaments vornehmen zu können. Dies ist notwendig, damit der Bundesrat im Fall von ausserordentlichen Umständen aus aussen- oder sicherheitspolitischen Gründen rasch reagieren kann.

Die zweite Variante sieht ebenfalls eine Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesebene vor, jedoch ohne die Ausnahme in der Kriegsmaterialverordnung sowie ohne Ausnahmeregelung für den Bundesrat.

Der Gesetzesentwurf soll Ende März vorliegen.

Initiative erfolgreich eingereicht

Die Initiative wurde am 24. Juni vom Bündnis «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» erfolgreich eingereicht. Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat im Juni 2018 geplante Anpassung der Kriegsmaterialverordnung lanciert worden, die die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats angestossen hatte.

Der Bundesrat hatte angekündigt, die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial zu lockern. Es sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie stützen.

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