Bundesrat muss Nachbesserungen beim Numerus Clausus angehen
Beim Numerus Clausus soll es gemäss einer Motion aus dem Parlament Änderungen geben. Der Bundesrat muss nun handeln.
Der Bundesrat muss Nachbesserung beim Numerus Clausus für das Medizinstudium angehen. Der Ständerat hiess am Montag als Zweitrat eine entsprechende Motion gut. Ziel ist es, mehr Ärztinnen und Ärzte im Inland auszubilden. Aktuell haben 40 Prozent der Ärzteschaft ihr Studium im Ausland abgeschlossen.
Der Entscheid für die Motion von Benjamin Roduit (Mitte/VS) fiel mit 32 zu 9 Stimmen gegen den Willen der Kommissionsmehrheit und des Bundesrats. Im Ständerat brachten etliche Mitglieder ihre Sorge über den Ärztemangel zum Ausdruck. Sie befürchteten angesichts der Alterung noch grössere Engpässe.
Hans Wicki (FDP/NW) bezeichnete das Zulassungsverfahren mittels kognitiver Tests als prüfenswert. Zwei Drittel der Kandidatinnen und Kandidaten für ein Medizinstudium gingen leer aus, obwohl sie vielleicht andere für den Ärzteberuf nötige Fähigkeiten aufgewiesen hätten. Er nannte dabei wie andere Ratsmitglieder soziale Kompetenzen, Empathie, Widerstandskraft und Organisationstalent. Im Medizinstudium brauche es neue Wege, und die würden etwas kosten.
Marianne Maret (Mitte/VS) erklärte, der fortwährende Import von Ärztinnen und Ärzten werde nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung ausreichen. Gefragt seien Allgemeinmedizinnerinnen und -mediziner. Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) sagte, der Zulassungstest für das Studium sei viel zu einseitig.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte erfolglos die Ablehnung der Motion. Er anerkannte zwar, dass es um ein wichtiges Problem gehe. Zuständig seien jedoch die Kantone.