Suizidkapsel Sarco: Ein Todesfall jenseits des Gesetzes
Die Suizidkapsel Sarco ist in der Schweiz rechtlich nicht zulässig.
Die Suizidkapsel Sarco ist nicht rechtskonform, und dies in zweierlei Hinsicht. Das sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Montag in der Fragestunde des Nationalrates.
Zum einen erfülle die Kapsel die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht, sagte Baume-Schneider. Sie dürfe daher nicht in Verkehr gebracht werden. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar.
Gehe es um auf das Produktesicherheitsrecht gestützte Massnahmen, müsste die Zuständigkeit im Einzelfall geklärt werden, führte Baume-Schneider aus. Werde Stickstoff nicht entsprechend den Vorschriften verwendet, seien die Kantone zuständig.
Kantone drohen mit Strafverfahren
Eine Ankündigung, die Suizidkapsel in der Schweiz anzuwenden, hatte im vergangenen Sommer eine Diskussion um deren Rechtskonformität in Gang gebracht. Die Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone kündigten an, dass sie Strafverfahren einleiten würden, sollte die Kapsel in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendet werden.
Laut der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) schafft die Suizidkapsel aber keine neue Situation. Sondern «bietet eine andere Art der Selbsttötung als die Injektion einer tödlichen Substanz».
Wie funktioniert Sarco?
Die Kapsel kann an jeden beliebigen Ort gebracht werden. Die Person, die sterben will, steigt in die Kabine und legt sich hin. Danach wird der Deckel geschlossen.
Der oder die Sterbewillige drückt einen Knopf, und es strömt Stickstoff in die Kabine. Dieser verdrängt den Sauerstoff.
Nach wenigen Atemzügen wird die Person bewusstlos, wie die Promotoren von «Sarco» (von Sarkophag) erklärten. Der Tod tritt nach etwa fünf Minuten ein. Der Insasse stirbt an Sauerstoffmangel.