Bundesrat muss Sicherheitskonzept für AHV Nummer ausarbeiten

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Bern,

Mit einem Postulat hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, ein Sicherheitskonzept für die Verwendung der AHV-Nummer zu erstellen.

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Ein Mann zieht einen AHV-IV Versicherungsausweis aus seiner Brieftasche. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die dreizehnstelligen AHV-Nummer wirft Bedenken beim Datenschutz auf.
  • Der Bundesrat ist sich der Problematik bei der AHV-Nummer bewusst.

Der Bundesrat muss ein Sicherheitskonzept erstellen für die Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer. Dazu hat ihn der Nationalrat mit einem Postulat beauftragt. Hintergrund sind Bedenken beim Datenschutz.

Der Nationalrat hat heute Mittwoch ein Postulat seiner Rechtskommission stillschweigend angenommen. Die Räte hatten es in der Vergangenheit abgelehnt, die AHV-Nummer zur Identifikation von Personen zu verwenden - etwa im Grundbuch. Dabei gingen National- und Ständerat jedoch unterschiedlich vor.

Während der Nationalrat vom Bundesrat Alternativen verlangte, hat der Ständerat selber eine Lösung erarbeitet: Statt die AHV-Nummer zu verwenden, möchte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.

Keinen Mehrwert beim Datenschutz

Eine Befragung ergab dann aber, dass die Kantone diese Lösung nicht nur als teurer und umständlicher beurteilen, sondern auch keinen Mehrwert beim Datenschutz sehen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Datensicherheit mit dem so genannten sektoriellen Personenidentifikator nicht wesentlich verbessert wird.

Mit einem Postulat fordert die Rechtskommission des Nationalrates, dass der Bundesrat aufzeigt, wie den Risiken bei der Verwendung der AHV-Nummer begegnet werden kann. Zudem müsse er aufzeigen, wie der Datenschutz durch Kantone, Gemeinden und Dritte verbessert werden könne.

Der Bundesrat ist sich der Problematik bei der AHV-Nummer bewusst. Er hat deshalb das Innendepartement beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, mit der die systematische Verwendung im Behördenverkehr unter klar definierten Bedingungen geregelt wird.

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