WAK will Steuervorlage 17 in der AHV kompensieren
Die Steuervorlage 17 soll mit rund 2 Milliarden Franken in der AHV kompensiert werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats folgt dem Ständerat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission will die Steuervorlage 17 in der AHV kompensieren.
- Damit würden rund zwei Milliarden Franken in die AHV-Kasse fliessen.
- Auch in anderen Punkten folgt die Kommission den Beschlüssen des Ständerats.
Die Steuervorlage 17 hat eine wichtige Hürde genommen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat sich grundsätzlich für die Lösung des Ständerats ausgesprochen.
Die Diskussion verlief allerdings kontrovers. Im Grundsatz setzte sich aber eine Unternehmenssteuerreform durch, die mit einer Finanzspritze für die AHV in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr verbunden ist.
So hoch werden die Kosten der Steuervorlage 17 geschätzt. Über die Hälfte dieser Summe kommt durch höhere Beiträge zusammen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen je 0,15 Lohnprozente zusätzlich beitragen.
Frauenrentenalter kommt später
Die Sozialkommission des Nationalrats hatte vorgeschlagen, statt höherer Lohnbeiträge den Bund zur Kasse zu bitten. Gleichzeitig soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht werden. In der WAK scheiterte dieser Antrag mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit sei der Meinung, dass die Frage des Rentenalters in der AHV-Reform geregelt werden solle, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag.
Die Beratung der eigentlichen Steuerreform hat erst begonnen. Bei der Teilbesteuerung der Dividenden will die WAK ebenfalls dem Ständerat folgen. Über Anpassungen beim Kapitaleinlageprinzip wird die WAK erst an der nächsten Sitzung Anfang September entscheiden. Im Nationalrat ist die Vorlage am 12. September traktandiert.
Die Steuervorlage 17 ist nötig, weil die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Um die Abwanderung von Unternehmen zu verhindern, sollen die Firmen generell entlastet werden. Eine erste Vorlage, die Unternehmenssteuerreform III, ist an der Urne gescheitert. Der zweite Anlauf soll daher mit einer Art sozialen Ausgleichs verknüpft werden.