Bundesrat muss Streit an SBB Bahnhöfen schlichten
David gewinnt gegen Goliath: Der Bundesrat gibt der Gemeinde Lancy GE recht bei den Namen von SBB-Haltestellen. Der Kanton Genf muss kuschen.
Das Wichtigste in Kürze
- Genf und Lancy GE streiten um die Namen von SBB-Haltestellen einer neuen S-Bahn.
- Schliesslich musste der Bundesrat entscheiden.
- Er gibt Lancy recht und zerpflückt die Genfer Argumentation.
Da versteht man ja nur noch Bahnhof. Und es wäre eine Provinz-Posse, wenn sie nicht mitten in der Grossstadt Genf stattgefunden hätte. Oder eben nicht mitten drin: Genau das war der Streitpunkt bei drei Bahnhöfen in Genf, die nicht alle wirklich in Genf sind. Gestritten wurde so sehr, dass am Schluss der Gesamtbundesrat entscheiden musste.
Genf ist nicht gleich Genf
Mit dem Léman-Express soll in einem Jahr die grösste grenzüberschreitende S-Bahn eröffnet werden und Genf mit dem französischen Annemasse verbinden. Die Idee dazu gibt es seit 1880, den Vertrag seit 1912, und jetzt «bremst» kurz vor dem Ziel ein Namensstreit das Milliardenprojekt.
Denn: Um den Reisenden die Orientierung zu erleichtern, wollten die Kantonsbehörden drei Haltestellen umbenennen und «Genève» voranstellen. Obwohl die Bahnhöfe in der Gemeinde Lancy liegen, aber halt im Herzen der Genfer Agglomeration. Nicht lustig, befand Lancy, und legte Einspruch ein.
Sturer Kanton Genf
Der Kanton Genf wollte davon nichts wissen. Aus Lancy-Pont-Rouge sollte Genève-Pont-Rouge werden, statt Lancy-Bachet sollte die neue Station Genève-Bachet heissen oder gar Carouge-Bachet, weil von dort aus auch der Vorort Carouge erschlossen werde.
Die ebenfalls neue Haltestelle Champel-Hôpital sollte analog Genève-Champel heissen – dagegen hatte Lancy nichts, weil tatsächlich auf Genfer Gemeindegebiet. Nachdem selbst das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK der Argumentation von Lancy folgte, gelangte Genf (der Kanton) gar an den Bundesrat.
Der Bundesrat findet es also schon etwas mühsam
Und so kann Lancy erneut feiern: Der Bundesrat gibt der Gemeinde auf ganzer Linie recht. Nicht nur das: Er mokiert sich zwischen den Zeilen der juristischen Abwägungen gar etwas über das Cabaret um weisse Buchstaben auf blauem Grund. Es sei fraglich, ob der Bundesrat dafür tatsächlich zuständig sei, denn die Rechtslage sei «widersprüchlich».
Es gebe aber eben gerade kein öffentliches Interesse daran, einen Bahnhof nach einer Gemeinde zu benennen, auf deren Gebiet er sich NICHT befindet. Der Verweis auf Zürich sei nicht stichhaltig, denn die dortigen Bahnhöfe (Zürich-Stadelhofen, Zürich-Altstetten, etc.) lägen ja tatsächlich in der Stadt Zürich. Und Doppelnamen aus zwei Gemeinden seien generell unüblich.
Frenkendorf-Füllinsdorf und Nänikon-Greifensee haben jetzt mitgeschrieben.