Bundesrat plant Botschaft zur Agrarpolitik bis im Frühling 2020

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Bern,

Der Bundesrat bleibt seinen Plänen treu. Er hat am Mittwoch das weitere Vorgehen bei der Vorlage «Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)» festgelegt.

Guy Parmelin
Bundesrat Guy Parmelin äussert sich zur Agrarpolitik ab 2022. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat sein weiteres Vorgehen für die Agrarpolitik 2022 vorgestellt.
  • Er bleibt auch nach der Vernehmlassung den wichtigsten Pfeilern treu.

Mehr tun für den Umweltschutz, für die soziale Abfederung der Bauern. Und: Mehr tun für das Auffangen von Mindereinnahmen wegen klimabedingter Ernteausfälle. Die künftige Agrarpolitik muss sich verschiedensten Herausforderungen stellen, so der Bundesrat.

Bundesrat hält an Grundsätzen fest

Trotz teils heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er an den wichtigsten Pfeilern fest. Diese hatte er vor neun Monaten kommuniziert. Bis im ersten Quartal 2020 soll das Eidgenössische Departement für Wirtschafts, Bildung und Forschung (WBF) eine Botschaft erstellen. Mit dieser muss sich danach das Parlament befassen.

Eine Mehrheit unterstütze die vorgeschlagenen Ziele und Stossrichtungen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Es zweifle niemand daran, dass die Agrarpolitik auf Gesetzesstufe an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden müsse.

Agrarpolitik
Das Tierwohl ist manchen Organisationen in ihren Stellungnahmen zur neuen Agrarpolitik ein wichtiges Anliegen. (Symbolbild) - Keystone

Die Regierung will die Vorlage gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf aber etwas entschlacken. So soll etwa auf die vorgeschlagene Mittelverschiebung innerhalb der Milchzulagen verzichtet werden. Auch soll es keine Revision des Pachtrechts geben.

Berufsprüfung keine Voraussetzung

Die minimalen Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger zu erhöhen soll aber beibehalten werden. Allerdings soll die Berufsprüfung nicht als Voraussetzung gelten. Auch Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts soll trotz kritischer Äusserungen umgesetzt werden. Dies, weil sie laut dem Bundesrat «die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum schafft».

Neu will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sich der Bund an Prämien von Wetterereignisversicherungen finanziell beteiligen kann. Damit will er die Landwirtschaft bei Ernteverlusten, die durch den Klimawandel verursacht werden, besser positionieren.

Umweltschutz wird berücksichtigt

Sowieso will sich der Bundesrat den Umweltschutz bei der Vorlage gross auf die Fahne schreiben. Auch vor dem Hintergrund der beiden hängigen Volksinitiativen sowie der kürzlich festgestellten Grenzwertüberschreitungen beim Fungizid Chlorothalonil. Ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln lehnt der Bundesrat zwar weiterhin ab. Er möchte aber mit einem Massnahmenpaket «zentrale Anliegen der Trinkwasserinitiative» aufnehmen.

Zusätzlich hat der Bundesrat nun einen verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffverluste beschlossen. In der Agrarpolitik 22+ wird demnach eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse festgelegt. Dies um mindestens 10 Prozent bis 2025 im Vergleich mit 2015 und um mindestens 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015. Offen ist, was passiert, wenn diese Ziele verfehlt würden.

Den Umfang der finanziellen Mittel in den Jahren 2022 bis 2025 will der Bundesrat nach der Vernehmlassung nicht anpassen. Mit 13,915 Milliarden Franken entsprechen sie der heutigen Grössenordnung.

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