Bundesrat prüft Beschlagnahmung russischer Vermögen
Der Bundesrat lässt Massnahmen zur Sperrung russischer Vermögen prüfen. Ende November soll die Verwaltung Informationen liefern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat prüft Vermögenssperren für Ukraine-Wiederaufbau.
- Die Verwaltung muss bis am 30. November Informationen liefern.
- Diskutiert wird über den Einsatz von russischen Währungsreserven für den Wiederaufbau.
Zurzeit laufen Diskussionen, wie weit gesperrte russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau in der Ukraine verwendet werden können. Der Bundesrat hat sich am Freitag über den Stand der Dinge informieren lassen und Prüfaufträge erteilt.
Namentlich geht es ihm um die in der EU geplanten Verschärfungen der Massnahmen gegen Sanktionsverstösse und Möglichkeiten, illegal erworbene Vermögenswerte zu konfiszieren. Das teilte das Bundesamt für JustiZ (BJ) mit. Die Verwaltung muss spätestens am 30. November Informationen liefern.
Abgestimmtes Vorgehen sei zentral
Der Bundesrat erachte ein international abgestimmtes Vorgehen als zentral, hiess es in der Mitteilung. Dabei müssten der Rechtsstaat und die Vorgaben der Verfassung beachtet werden.
Gesperrte private, aber nicht illegal erworbene Vermögenswerte von Russen und Russinnen können in der Schweiz nicht konfisziert werden. Zu diesem Schluss kam bereits im Februar eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BJ.
Diskutiert wird aber auf internationaler Ebene, ob eingefrorene Währungsreserven der russischen Zentralbank und weiteres Staatseigentum Russlands für den Wiederaufbau in der Ukraine eingesetzt werden können. Das schreibt das BJ. An diesen Diskussionen beteiligt sich auch die Schweiz.