Der Bundesrat will prüfen, inwiefern das Schweizer Gesetz angepasst werden sollte, um geschlechtsneutrale Gesetzesbestimmungen anbieten zu können.
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Ein Banner für die gesetzliche Option eines dritten Geschlechts in Deutschland. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Gesetzes-Anpassung in Bezug auf Geschlechtsneutralität wird vom Bundesrat geprüft.
  • Zur Diskussion stehen ein drittes Geschlecht oder der Verzicht auf den Geschlechtseintrag.
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Der Bundesrat will prüfen, wie das Schweizer Recht so angepasst werden könnte, dass in den Gesetzesbestimmungen nicht zwischen Frauen und Männern unterschieden wird. Er beantragt dem Nationalrat, ein Postulat von Beat Flach (GLP/AG).

Dieser verweist auf die Diskussion über die Einführung eines dritten Geschlechts im Zusammenhang mit Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante.

Alternativ dazu könnte der Gesetzgeber auch auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag verzichten, hält er fest. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in Deutschland vorgeschlagen. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass die heutige Regelung gegen das deutsche Grundgesetz verstösst.

Verzicht auf einen Geschlechtseintrag

Der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag wäre aus liberaler Sicht ideal, schreibt Flach zur Begründung seines Vorstosses. Sie würde nicht nur die Diskriminierung von Personen mit einer Geschlechtsvariante stoppen, sondern auch die gesetzliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen verunmöglichen.

Nach wie vor gebe es viele Bestimmungen, die für Mann und Frau unterschiedliche Rechtsfolgen vorsähen, ohne dass dafür ein triftiger Grund bestehe. Es sei an der Zeit, diese Bestimmungen zu identifizieren und zu beseitigen, fordert Flach.

Er betont, dass damit nicht behauptet werde, zwischen den Menschen gebe es keine Unterschiede. Der entscheidende Punkt sei, dass man diesen auf andere Weise Rechnung trage – beispielsweise, indem man danach unterscheide, ob eine Person schwanger sei oder nicht.

Der Bundesrat liefert keine Begründung zu seinem am Donnerstag veröffentlichten Antrag, das Postulat anzunehmen. Im Frühjahr hatte er eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, die es Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante erleichtern soll, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister zu ändern.

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