Bundesrat regelt Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen
Für die Stromknappheit im Winter sollen nun Reservekraftwerke und Notstromgruppen weiter helfen. Dies betrifft den Zeitraum vom 22. Dezember bis 31. Mai.
Das Wichtigste in Kürze
- Reservekraftwerke und Notstromgruppen sollen im Winter bei Mangellagen helfen.
- Die nötige Verordnung hat der Bundesrat in Kraft gesetzt.
- Sie soll ab dem 22. Dezember bis am 31. Mai gültig sein.
Wird im Winter der Strom knapp, sollen Reservekraftwerke und Notstromgruppen über die Engpässe hinweghelfen. Der Bundesrat hat die für deren Betrieb nötige Verordnung in Kraft gesetzt.
Diese regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab Donnerstag (22. Dezember) bis am 31. Mai 2023, wie das Bundesamt für Energie mitteilte. Für die Anlagen werden Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und die Beschränkung der Anzahl Betriebsstunden vorübergehend aufgehoben.
Massnahmen zu Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit den Betriebsbewilligungen der Anlagen individuell fest.