Bundesrat regelt Einzelheiten zur Asylreform

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Bern,

Der Bundesrat verzichtet vorerst darauf, die Finanzierung der Sozialhilfekosten für Flüchtlingsgruppen neu zu regeln. Er will die Frage mit den Kantonen nochmals erörtern. Verabschiedet hat er eine Reihe anderer Verordnungsänderungen im Rahmen der Asylreform.

Ursprünglich hatte der Bundesrat geplant, dass der Bund für Resettlement-Flüchtlinge während sieben Jahren eine Pauschale an die Kantone zahlen soll - ohne die heute nötige Einzelfallprüfung. In der Vernehmlassung befanden aber viele Kantone, das reiche nicht. Sie schlugen eine längere Übernahme der Sozialhilfekosten durch den Bund vor.
Der Bundesrat hat am Mittwoch nun entschieden, die Frage nochmals mit den Kantonen zu erörtern, wie er im Bericht zu den Verordnungsänderungen schreibt. Die entsprechenden Artikel wurden deshalb aus der Vorlage gestrichen. Bei Resettlement-Flüchtlingen handelt es sich um Personen, die vor ihrer Einreise in die Schweiz vom UNO-Hochkommissariat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Verabschiedet hat der Bundesrat die Regeln zum Plangenehmigungsverfahren, das im neuen Asylgesetz für Asylzentren vorgesehen ist. Künftig ist das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) für Bauvorhaben zuständig. Es prüft diese auf ihre Rechtskonformität hin. Zunächst erfolgt eine Vorprüfung des Projekts, danach wird das Gesuch formell eingereicht. Die Projektdokumentation wird während 30 Tagen in der Gemeinde öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit hat die Bevölkerung Gelegenheit, Anregungen zu machen oder Einsprache zu erheben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund regelt die Finanzierung der Sozialhilfekosten für Flüchtlingsgruppen vorerst nicht neu.
  • Er will die Frage nochmals mit den Kantonen erörtern.

Verfahren für Asylzentren

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