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Bundesrat schlägt erste Details für OECD-Mindeststeuer vor

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat erste Details zum Thema OECD-Mindeststeuer präsentiert. Er hält am bisherigen Zeitplan fest.

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Die Bundeskanzlei ist die älteste Bundesbehörde der Schweiz und fungiert als Stabsstelle des Bundesrats. Sie wurde 1803 gegründet, also 45 Jahre vor dem Bundesstaat. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2024 soll die OECD-Mindeststeuer umgesetzt werden.
  • Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
  • Frühestens 2026 soll ein Gesetz die Verordnung ablösen.

Während das Parlament in Kürze über die Verfassungsänderung zur schweizerischen Umsetzung der globalen Mindeststeuer für Konzerne beraten wird, hat der Bundesrat bereits die Verordnung dazu in die Vernehmlassung geschickt. Am bisherigen Zeitplan wird festgehalten.

Die OECD-Mindeststeuer wird voraussichtlich ab 2024 umgesetzt. Ab frühestens 2026 soll ein Gesetz die Verordnung ablösen. Mit der Mindestbesteuerungsverordnung will der Bundesrat die neuen Steuerregeln vorübergehend anwenden.

Die Verordnung regelt die Mindestbesteuerung von 15 Prozent in der Schweiz mittels einer Ergänzungssteuer. Diese soll die Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Millionen Euro sicherstellen.

Weitere Punkte gelangen später in Vernehmlassung

Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mit einem Verweis für anwendbar erklärt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Parteien, Kantone, Gemeinden und Wirtschaft können sich bis zum 17. November zum Verordnungsentwurf äussern.

Weitere Punkte befinden sich laut dem Bundesrat noch in Erarbeitung und werden deshalb später in die Vernehmlassung geschickt. Hierzu gehören insbesondere Vorschriften darüber, welche Geschäftseinheiten welche Anteile der Ergänzungssteuer schliesslich entrichten müssen.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, dass ein Viertel der Mehreinnahmen der Ergänzungssteuer an den Bund zurückfliessen soll. Die Kantone erhalten die anderen drei Viertel der Einnahmen. Sie bekommen damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern.

Stimmvolk im Juni 2023 gefragt

Über den Verwendungszweck können sie autonom entscheiden, allerdings sind die Gemeinden gemäss Bundesbeschluss «angemessen zu berücksichtigen». Die genaue Ausgestaltung lässt der Bundesrat offen.

Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen. Das Parlament wird die Vorlage noch in diesem Jahr beraten. Im Juni 2023 ist dann das Stimmvolk an der Reihe.

Kritik an der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer kam Anfang Woche sowohl von wirtschaftsliberaler als auch von linker Seite. Während die Denkfabrik Avenir Suisse vor einer neuen systemfremden Umverteilung warnt, wünscht die SP eine gerechtere Verteilung der Mehreinnahmen auf die Kantone.

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