Bundesrat schliesst rechtliche Lücke bei illegalem Holzschlag

Keystone-SDA
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Bern,

Anders als die EU hat die Schweiz bis jetzt keine Regelung, um gegen illegal gerodetes Holz vorzugehen. Der Bundesrat will das nun ändern.

Ein Wald im Tessin.
Der Bundesrat will, dass nicht mehr mit illegal gefälltem Holz gehandelt wird. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Illegal gerodetes Holz trägt zur Klimaerwärmung bei.
  • Der Bundesrat hat eine Revision des Umweltgesetzes an das Parlament verabschiedet.
  • Mit der Revision soll der Handel mit illegal gefälltem Holz bekämpft werden.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass illegal gefälltes Holz nicht mehr in der Schweiz gehandelt wird. Er hat heute Freitag die Botschaft zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes an das Parlament verabschiedet. Damit schliesst er eine rechtliche Lücke.

In vielen Ländern werde weiterhin mehr als die Hälfte des Holzes illegal gefällt, argumentiert der Bundesrat. Nach Schätzungen der Weltbank werde weltweit alle zwei Sekunden die Fläche von zwei Fussballfeldern gerodet. Der illegale Holzschlag sei ein wichtiger Treiber der Entwaldung, der auch zur Klimaerwärmung beitrage.

Nachweis für Sorgfaltspflicht

Anders als die Europäische Union kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes setzt der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen um.

Die Änderungen sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, das vorgängig legal abgeholzt und gehandelt wurde. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis enthält Informationen zur Art und Herkunft des Holzes.

Ausserdem muss der Handel darlegen, wie Einkauf und Verkauf des Holzes erfolgen. Für die Überwachung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine spezialisierte Fachstelle auf nationaler Ebene vor.

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