Bundesrat soll mehr Spielraum erhalten für Kriegsmaterial-Exporte
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes eröffnet: Die Schweiz soll mehr Spielraum bei Kriegsmaterial-Exporten erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat präsentiert eine Änderung des Kriegsmaterial-Gesetzes.
- Wie vom Parlament verlangt, soll des mehr Spielraum bei Exporten geben.
- Bei «ausserordentlichen Umständen» sollen die Bewilligungskriterien flexibler sein.
Der Bundesrat soll mehr Spielraum erhalten bei der Bewilligung von Kriegsmaterial-Ausfuhren. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet zu einer vom Parlament verlangten, aber umstrittenen Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September.
Parlament hätte Aufsichtsrolle
Der Bundesrat soll unter ausserordentlichen Umständen von den gesetzlich verankerten Bewilligungskriterien abweichen können. Die vorgeschlagene Abweichungskompetenz soll zur Wahrung von aussen- und sicherheitspolitischen Interessen zum Tragen kommen. Verlangt hatte die Anpassung das Parlament mit einer Motion.
Der Bundesrat muss sich trotz Abweichungskompetenz ans Neutralitätsrecht und an die internationalen Verpflichtungen der Schweiz halten. Greift er auf die Abweichungskompetenz zurück, wird laut der Mitteilung auch das Parlament einbezogen. Dieses solle seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen können, schreibt der Bundesrat. Auch soll der Bundesrat nur während einer begrenzten Zeit von den Bewilligungskriterien abweichen dürfen.
SP und Grüne waren Gegner der vorgeschlagenen Abweichungskompetenz: Sie erinnerten daran, dass der fragliche Passus aus dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» gestrichen wurde. Das habe entscheidend zum Rückzug der Initiative beigetragen. Es sei undemokratisch, die Bestimmung dennoch einzuführen.