Der Bundesrat bestätigt, dass die Schweiz von der geplanten EU-Chatkontrolle gegen Kinderpornografie verschont bleibt.
EU-Chatkontrolle
Der Bundesrat hat bestätigt, dass die Schweiz nicht von der geplanten EU-Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kinderpornografie betroffen sein wird. (Symbolbild) - Peter Kneffel/dpa

Die Schweiz soll von der in der EU diskutierten Chatkontrolle im Kampf gegen Kinderpornografie verschont bleiben. Es bestehe keine Absicht, hierzulande eine solche Massnahme einzuführen, hielt der Bundesrat in einem am Freitag publizierten Bericht fest.

Gemäss dem Bundesrat könnten sich aber mit der EU Probleme ergeben, wenn die EU eine solche Chat-Überwachung einführt. Dann könnten auch Bürger in der Schweiz betroffen sein, wenn sie in der EU angebotene Dienste verwenden, wie es im Bericht «Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern» hiess.

Hintergrund sind Pläne der EU-Kommission, Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen zu verpflichten, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Kritiker fürchten bei der sogenannten Aufdeckungsanordnung eine Massenüberwachung. Der Nationalrat forderte in einer Motion den Bundesrat auf, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der Massnahme zu schützen.

Konflikte zwischen EU-Chatkontrolle und Schweizer Recht möglich

Falls die EU die Massnahme beschliesst, könnte sie in einem Konflikt zum Schweizer Recht und namentlich zum Territorialitätsprinzip stehen, hielt der Bundesrat fest. Gemäss diesem dürfen Schweizer Beamte ohne Bewilligung für einen fremden Staat keine Handlungen vornehmen, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen. Die genauen Auswirkungen waren aber vorerst unklar.

In der EU waren im Sommer die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten um die Chatkontrolle wegen Bedenken mehrere Länder vorerst gescheitert. Differenzen gab es neben der Aufdeckungsanordnung auch bei Fragen zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Ungarn hat seit Juli im Rat der EU den Vorsitz und brachte einen neuen Kompromissvorschlag ein. Dieser war zuletzt Gegenstand von weiteren Beratungen. Über den endgültigen Gesetzestext müssten die EU-Länder mit Parlament und Kommission verhandeln, bevor die neuen Regeln in Kraft treten könnten.

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