Bundesrat: Tierversuchsinitiative geht zu weit und schadet Schweiz
Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz. Der Bundesrat ist dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tier- und Menschenversuchen.
- Dem Bundesrat geht das aber zu weit.
- Er sieht den medizinischen Fortschritt, die Forschung und die Entwicklung in Gefahr.
Der Bundesrat hat seine Argumente gegen die Volksinitiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen dargelegt: Die Schweiz wäre vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten, Forschung und Entwicklung würden eingeschränkt, der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt.
Am 13. Februar 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». Die Volksinitiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz.
Der Bundesrat sei schon heute bestrebt, Tierversuche wenn immer möglich zu vermeiden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates zur Medienkonferenz am Donnerstag. Die Initiative mit ihrem absoluten Verbot von Tierversuchen gehe aber zu weit und hätte schwerwiegende Auswirkungen, wie Gesundheitsminister Alain Berset erklärte. Derselben Meinung waren schon National- und Ständerat.
Initiativ-Komitee: Quälerei und Verbrechen
Nach dem Willen des Initiativ-Komitees sollen Tierversuche in der Verfassung als Quälerei und Verbrechen eingestuft und bestraft werden. Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssten, dürften weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden.
Das Initiativ-Komitee argumentiert, es sei nicht entschuldbar, wenn nichtzustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht würden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern. Die Forscherinnen und Forscher könnten ihre Erkenntnisse auch mit leidfreien Ansätzen erreichen.
Berset: Schon heute strenges Gesetz
Dem hält Bundesrat Berset entgegen, dass die Schweiz schon heute eines der strengsten Gesetze für Tierversuche habe. Ein Tierversuch werde nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem müsse der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen, schreibt der Bundesrat.
Ausserdem dürften die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen nur mit so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssten deren Belastungen so gering wie möglich halten.
Zudem will der Bundesrat Tierversuche mit einem neuen Forschungsprogramm reduzieren. Anfang Februar lancierte die Landesregierung das neue Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79). 3R steht dabei für Replacement, Reduction und Refinement. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt und mit zwanzig Millionen Franken dotiert.