Bundesrat übernimmt neue EU-Sanktionen gegen Russland
Der Bundesrat übernimmt die neuen EU-Sanktionen gegen Russland. Damit wird unter anderem der Import von Kohle und Wodka verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat übernimmt die neuen Sanktionen der EU gegen Russland.
- Wichtige Güter wie Kohle und Wodka dürfen nicht mehr importiert werden.
- Ausserdem stehen über 200 neue Personen auf der Sanktionsliste.
Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung entschieden, die neuen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus zu übernehmen. Dies in Anbetracht der anhaltenden Militäraggression und der klaren Hinweise auf Gräueltaten in Butscha. Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärt das fünfte Sanktionspaket vor den Medien.
Dieses umfasst Massnahmen in den Bereichen Güter, Finanzen und Transport. Dazu gehört ein Importverbot für Kohle sowie weitere Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen. Betroffen sind etwa Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka.
Zum neuen Sanktionspaket gehört auch ein Exportverbot. Davon betroffen sind Kerosin und andere Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten. Darunter fallen Industrieroboter oder gewisse Chemikalien.
Die Schweizer Wirtschaft wird die neuen Sanktionen gegenüber Russland und Belarus haben zu spüren bekommen. Die Auswirkungen seien aber je nach Branche und Betrieb unterschiedlich, sagte Parmelin.
Bundesrat sanktioniert auch Putins Töchter
Die EU hat auch Verbote im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Ausserdem sind auch neue Finanzsanktionen im Hinblick auf Trusts und die Untersagung der finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher Einrichtungen hinzugekommen.
Zudem hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Sanktionierung von 217 weiteren Personen und 18 Organisationen gutgeheissen. Dies betrifft Personen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kommunikation und Propaganda, Militär sowie Oligarchenkreise und deren Familienmitglieder. Unter den neu sanktionierten Personen seien auch zwei Töchter von Präsident Putin.
Die Sanktionsliste der Schweiz entspreche nun vollständig derjenigen der EU, so der Bundesrat. Diese Anpassungen treten am 13. April 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die EU habe zusätzlich ein Verbot des Transports von Waren auf dem Territorium der EU durch russische oder belarussische Transportunternehmen und ein Verbot des Zugangs zu europäischen Häfen für russische Schiffe erlassen. Diese Massnahme sei für die Schweiz aufgrund der geografischen Lage nicht notwendig.
Russische Strassentransporte könnten gar nicht mehr in die Schweiz gelangen, die ja mitten in Europa liege, sagte Parmelin. Und im Rhein seien russische Schiffe ohnehin nicht erlaubt.
Derzeit sind gemäss Erwin Bollinger, Leiter des Leistungsbereichs Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dem Bund elf Liegenschaften gemeldet, die Personen auf der Sanktionsliste gehören. Die Informationen stammen von den kantonalen Grundbuchämtern. Darin ist vermerkt, dass die Häuser nicht veräussert werden dürfen.
Bundesrat will sich bald mit thematischen Sanktionen befassen
Thematische Sanktionen hat die Schweiz im Gegensatz zu Sanktionen auf Grund geografischer Kriterien bisher nicht beschlossen. Der Bundesrat müsse sich so bald wie möglich mit dem Thema befassen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die Folgen solcher Massnahmen müssten genau geprüft werden. «Es ist ein komplexes Thema.»
Thematische Sanktionen können sich etwa auf Chemiewaffen Menschenrechtsverletzungen oder das Thema Cyber beziehen. Es seien Querschnitt-Sanktionen, sagte Parmelin am Mittwoch in Bern vor den Medien zu einer Journalistenfrage.