Bundesrat unterstützt zweiwöchigen Adoptionsurlaub
Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass Paare, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, das Recht auf zwei Wochen bezahlten Urlaub bekommen sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Bundesrat sollen Adoptiveltern zwei Wochen Urlaub erhalten.
- Dies gilt für Paare, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren.
- Das soll den Eltern ermöglichen, eine tragfähige Beziehung zum Kind aufzubauen.
Paare, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, sollen das Recht auf zwei Wochen bezahlten Urlaub bekommen. Das schlagen die Sozialkommissionen von National- und Ständerat vor. Der Bundesrat ist einverstanden damit.
Nachdem das Parlament die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen habe, sei es angezeigt, allen Eltern den gleichen Anspruch auf einen entschädigten Urlaub zu garantieren – unabhängig davon, ob sie die leiblichen Eltern oder Adoptiveltern ihrer Kinder sind. Das schreibt der Bundesrat in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative.
Adoptionsurlaub um tragfähige Beziehung aufzubauen
Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sei für Eltern nach der Adoption eines Kindes ebenso wichtig und herausfordernd wie nach der Geburt eines eigenen Kindes. Der Adoptionsurlaub würde es den Eltern erleichtern, eine tragfähige Beziehung zum Kind aufzubauen, insbesondere dann, wenn das adoptierte Kind aus einem anderen sozialen Umfeld oder Kulturkreis stamme, schreibt der Bundesrat.
Gemäss dem Entwurf sollen die Adoptiveltern frei wählen können, wer von ihnen den Urlaub bezieht, sie können den Urlaub auch aufteilen. Die Kosten werden auf 110'000 Franken geschätzt. Dieser Betrag wird wie der Mutterschafturlaub von der Erwerbsersatzordnung (EO) getragen. Der Bundesrat beantragt einige Anpassungen am Entwurf der Kommission, um eine dem Mutter- respektive dem Vaterschaftsurlaub entsprechende Regelung zu erreichen.
2018 gab es nach Angaben des Bundesrats 53 Adoptionen von Nicht-Stiefkindern unter vier Jahren. Bei der Stiefkindadoption besteht kein Anspruch auf Adoptionsurlaub.