Bundesrat verabschiedet Strategie für Qualität im Gesundheitswesen
Der Bundesrat will die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen fördern. Dazu hat er eine neue Strategie verabschiedet, die patientenorientierter sein soll
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen verbessern.
- Durch Rahmenbedingungen soll eine andere Kultur in der Branche entstehen.
- Die Leistungen sollen wirksamer, patientenorientierter und pünktlicher werden.
Der Bundesrat will die Qualität in der medizinischen Versorgung verbessern. Dies durch eine offene Fehlerkultur und einem besseren Austausch zwischen Patienten und Gesundheitsfachpersonen. Er hat am Freitag die entsprechende Strategie verabschiedet.
Damit die Qualität in der medizinischen Versorgung verbessert werden kann, soll auf der einen Seite bei den Rahmenbedingungen angesetzt werden. Dies teilte der Bundesrat mit. Ziel ist es, dass im Gesundheitswesen eine andere Kultur und Governance entwickelt wird.
Der Bundesrat spricht von einem partizipativen Arbeitsklima; oder von einer Arbeitskultur, bei welcher bei Fehlern keine bestrafende Reaktion befürchtet mehr werden muss. Nur wenn Fehler kein Tabuthema mehr seien, könne daraus gelernt werden, hält die Regierung fest. Diese Kultur führe immer zu einer Verbesserung des Systems. Voraussetzung sei aber, dass Fehler transparent gemeldet und systematisch erfasst würden.
Auf der anderen Seite sollen Massnahmen bei der Qualität der Leistungen und der Patientensicherheit ergriffen werden. Dort soll unter anderem der Austausch zwischen Patient oder Patientin und Gesundheitsfachperson verbessert werden. Ausserdem soll das Risikomanagement auf nationaler Ebene aufgebaut oder ein Risikomanagementsystem eingeführt werden.
Ziel des Bundesrats: wirksame und patientenzentrierte Versorgung
Mit der Strategie setzt sich der Bund zum Ziel, dass die Qualität der Leistungen verbessert wird. Dies, indem sie «wirksam, sicher, patientenzentriert, rechtzeitig, effizient und anhand einer koordinierten Versorgung» erbracht werden. Dies hält der Bundesrat im Strategiepapier fest. Zudem soll ein chancengleicher Zugang für alle bestehen.
Das Parlament hat 2019 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet. Dies zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK). Diese Teilrevision des KVG machte auch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erforderlich.
Die neuen Bestimmungen sind am 1. April 2021 in Kraft getreten. Die nun vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur Qualitätsentwicklung ist Teil der Umsetzung dieser Bestimmungen.