Bundesrat will 2023 weitere Massnahmen zur Kostendämpfung einführen
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Kostendämpfung der Grundversicherung beschlossen. Diese sollen ab 2023 eingesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Kosten der Grundversicherung dämpfen.
- Dazu hat er vor, ab 2023 weitere Massnahmen umzusetzen.
- Mit denen sollen auch die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden.
Ab Anfang 2023 will der Bundesrat weitere Massnahmen für die Kostendämpfung in der Grundversicherung umsetzen. Eine davon ist ein Experimentierartikel. Er dient als Grundlage für Pilotprojekte, die dazu beitragen, die Kosten zu bremsen. Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu bremsen, hiess das Parlament im Sommer 2021 ein erstes Massnahmenpaket gut.
Am Freitag eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). In Kraft setzen will er die neuen Bestimmungen am 1. Januar 2023.
Eine der geplanten Massnahmen ist der sogenannte Experimentierartikel. Dieser soll es erlauben, ausserhalb der Vorgaben im Krankenversicherungsgesetz Projekte durchzuführen. Mit denen werden die Kosten gedrückt, die Qualität der Leistungen gestärkt oder die Digitalisierung vorangebracht.
Befristete und räumlich eingeschränkte Projekte
Gedacht wird etwa an Pilotprojekte für eine koordinierte Versorgung. Projekte müssen befristet und räumlich eingegrenzt sein. Ausserdem müssen sie sich einem Themenbereich widmen, wie der Bundesrat schrieb.
In der KVV will er die Zulassungsbedingungen und die Auswertung verankern. Jedes Pilotprojekt wird vom zuständigen Departement des Innern (EDI) geprüft und bewilligt.
Zudem werden Leistungserbringer wie Spitäler und Ärzte, Versicherungen und Organisationen für Tarifstrukturen verpflichtet, Daten an Bund und Kantone zu liefern. Dies, wenn diese Angaben für die Festsetzung und die Genehmigung von ambulanten Tarifen im ambulanten Bereich gebraucht werden.
In der Verordnung präzisieren will der Bundesrat zusätzlich die Vorgaben für die Lieferung von Daten der Krankenkassen ans BAG. Die Kassen müssen grundsätzlich aggregierte Daten liefern. In Ausnahmefällen können aber auch anonymisierte Einzeldaten angefordert werden.
Neuerungen ab 2023
Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Krankenversicherung dauert bis zum 16. Juni. Die Neuerungen sollen gemäss Plan des Bundesrates Anfang 2023 in Kraft treten.
Bereits Anfang des laufenden Jahres hat der Bundesrat erste Massnahmen zur Kostendämpfung in Kraft gesetzt. Dazu gehören Rechnungskopien für Patientinnen und Patienten. Ausserdem gelten Tariforganisationen, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen zuständig sind.
Über weitere, umstrittenere Massnahmen zur Kostendämpfung berät zurzeit noch das Parlament.