Bundesrat verstärkt Urheberrechtsschutz – Google & Co. sollen zahlen
Der Bundesrat hält an seinem strittigen Plan fest: Wenn grosse Internetkonzerne Ausschnitte aus Zeitungsartikel zeigen, sollen sie dafür bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will das Urheberrecht ausbauen.
- Wenn Internetkonzerne Ausschnitte von Artikeln zeigen, sollen sie Gebühren zahlen.
- Während grosse Verlage das Leistungsschutzgesetz begrüssen, kritisieren kleine Medien es.
Google, Facebook und Co. sollen Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn sie kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Dieses sogenannte Leistungsschutzrecht für Medien galt in der Vernehmlassung als umstritten. Der Bundesrat hält an den Plänen für eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes jedoch fest.
Er habe das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dafür bis zum ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft auszuarbeiten. Das teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Damit erhalte das Parlament die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und zu entscheiden.
Grosse Verlage dafür, kleine dagegen
Grosse Verlage hatten in der Vernehmlassung begrüsst, dass grosse Internetkonzerne künftig die Verbreitung von Medieninhalten vergüten sollen. Es geht um sogenannte «Snippets», also kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln, welche derzeit nicht abgeltungspflichtig sind.
Kleine Medien hingegen befürchten, dass sich das Leistungsschutzrecht als kontraproduktiv erweisen könnte. Die Vorlage berge erhebliche Gefahren, schrieb ihr Dachverband VMZ. Sie verhindere die Debatte über notwendige Reformen der Medienförderung und der Plattformregulierung.
Unterschiedlich reagierten die Schweizer Parteien auf den Vernehmlassungsentwurf. Der Wirtschaftsverband der ICT- und Internetbranche Swico lehnte den Entwurf dezidiert ab.