Bundesrat verteidigt sein Vorgehen gegen Indiskretionen
In der Corona-Pandemie gab es im Bundesrat zahlreiche Indiskretionen. Die Landesregierung hat nun auf einen Bericht des Parlaments dazu reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat wehrt sich gegen Vorwürfe zu Indiskretionen während der Corona-Pandemie.
- Er betont in seiner Stellungnahme bereits ergriffene Massnahmen gegen Leaks.
- Weitere Schritte sind geplant, darunter ein Merkblatt und ein obligatorisches Lernmodul.
Der Bundesrat tut laut seiner parlamentarischen Aufsicht zu wenig gegen Indiskretionen. Die Landesregierung widerspricht nun: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem sollen noch weitere Schritte folgen.
Der Bundesrat hat erstmals Stellung zu den Berichten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) genommen. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen.
Weitere Verbesserungen seien angedacht, so der Bundesrat. Dazu gehöre die Ausarbeitung eines Merkblatts «über Massnahmen gegen Indiskretionen». Dies habe der Bundesrat schon im September 2023 in Auftrag gegeben. Ansonsten werde das Thema der Indiskretionen oder Amtsgeheimnisverletzungen regelmässig angesprochen, heisst es in der Stellungnahme.
Für Mitarbeitende der Bundesverwaltung sei zudem ein neuer Verhaltenskodex vorgesehen. Das Eidgenössische Finanzdepartement, in dem das Personalamt angesiedelt ist, arbeite zusätzlich an einem «web-basierten Lernmodul zur Korruptionsbekämpfung». Sämtliche Mitarbeitende müssten dieses Modul, das auch Indiskretionen behandle, absolvieren.
Eine weitere Empfehlung der GPK lautete, Kriterien für Hintergrundgespräche mit Medienschaffenden zu schaffen. Dies lehnt der Bundesrat ab: Indiskretionen seien eh schon verboten, Kriterien würden hier nichts ändern. Geprüft werden soll aber, ob die Aufbewahrungsfrist von Mails bei Mitarbeitenden der Verwaltung verlängert werden könnte.
Nach zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat das Thema aufgegriffen. Sie kamen in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er – wie alle anderen Bundesratsmitglieder – zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.