Bundesrat verurteilt türkische Intervention gegen Kurden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat mischt sich in den Konflikt in Syrien ein und appelliert an die Türkei.
- Die Intervention sei völkerrechtswidrig. Kampfhandlungen seien «sofort» einzustellen.
Die neutrale Schweiz mischt sich nun ganz offiziell in den Syrien-Konflikt ein. Der Gesamtbundesrat appelliert in einem Communiqué an die Türkei, «alle Kampfhandlungen sofort einzustellen und über den Verhandlungsweg auf eine sofortige Deeskalation und eine politische Lösung der Konflikte hinzuwirken.»
Diese Position habe der Bundesrat in den letzten Tagen gegenüber der Türkei «mehrmals» zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig will der Bundesrat die Arbeit humanitärer Organisationen im Krisengebiet erleichtern. Dafür werden per 15. November die gegenüber Syrien geltenden Sanktionen angepasst.
Ausnahmebewilligung vorgesehen
Humanitären Akteuren, die Beiträge des Bundes erhalten, sowie diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz soll es ausnahmsweise erlaubt sein, Geschäftsbeziehungen zu von Sanktionen betroffenen Organisationen zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass dies für die Erfüllung ihres Auftrags in Syrien erforderlich ist.
Der Bundesrat sieht eine Ausnahmebewilligung für die Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen für von Sanktionen betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen vor.
Diese Finanztransaktionen müssen indes für das Erbringen humanitärer Hilfe nötig sein oder für die Unterstützung der Zivilbevölkerung. Es muss zudem nachgewiesen werden, dass es keine gleichwertigen Alternativen gibt zu diesen Personen oder Organisationen.