Die Kurzarbeitsentschädigung in der Schweiz soll von zwölf auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Wirtschaftslage stabil bleibt.
Kurzarbeitsentschädigung
Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung im Kanton Waadt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

In der Schweiz soll die Kurzarbeitsentschädigung von heute zwölf auf 18 Monate ausgedehnt werden. Dies will das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dem Bundesrat im Sommer vorschlagen. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaftslage unverändert bleibt, wie das WBF am Donnerstag mitteilte.

Die mit wirtschaftlichen Problemen konfrontierten Unternehmen bekämen mit der längeren Bezugsdauer mehr Zeit, um sich an die Marktlage anzupassen. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bestehe aber nur, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies werde in jedem Einzelfall geprüft wird, hält das WBF weiter fest.

Bedingungen erfüllt

Unternehmen können in der Regel während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Das Gesetz erteilt dem Bundesrat die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer um sechs Monate zu erhöhen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeitsmarktprognosen des Bundes für die folgenden zwölf Monate keine Erholung erwarten lassen.

Gemäss einer ersten Prüfung des WBF sind derzeit die Bedingungen für eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt. Aufgrund des markanten Energiepreisanstieges zu Beginn des Ukrainekrieges hätten insbesondere energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen müssen.

Zwar seien in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken. Die konjunkturelle Lage in diversen Branchen bleibe aber schwierig, schrieb das WBF weiter.

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