Bundesrat will das Schreddern lebender Küken verbieten
Das Wichtigste in Kürze
- Lebendige Küken sollen in der Schweiz nicht mehr geschreddert werden dürfen.
- Der Bundesrat hat an einer entsprechenden Forderung zugestimmt.
Das Schreddern lebender Küken soll in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat stimmt dieser Forderung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) zu. Wie er heute Donnerstag bekannt gab, ist er bereit, eine entsprechende Motion anzunehmen.
Bundesrat müsste Tierschutzverordnung ändern
Diese würde den Bundesrat verpflichten, die Tierschutzverordnung zu ändern. Der Erlass erlaubt heute das Schreddern lebender Küken. Dabei kommt es vor, dass die Tiere überleben. Beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen, wie die WBK zur Begründung des Vorstosses schreibt.
Es liege nahe, dass das Schreddern eines lebenden Tieres nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes stehe. Dies hält die Kommission fest. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Das ist – unabhängig vom Schreddern – umstritten. Es sei kaum akzeptabel, ein Küken aus dem Grund zu töten, dass es ein Männchen aus einer Legehennenlinie ist. Schreibt die Kommission weiter.
Petition von «Veganen Gesellschaft Schweiz»
Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand. Dies führe zu Absurditäten wie dem Schreddern lebender männlicher Küken. Das sei dem Intellekt des Menschen nicht würdig.
Mit dem Vorstoss nahm die WBK eine Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz auf. Die Petition «Küken sind kein Abfallprodukt» hat sie indes abgelehnt.