Bundesrat will einen nationalen Adressdienst
Adressabfragen sollen künftig einfacher sein. Der Bundesrat möchte ab 2025 einen nationalen Adressdienst einführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Adressabfragen sind derzeit nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.
- Das möchte der Bundesrat ab 2025 mit einem nationalen Adressdienst ändern.
- Zugriff darauf sollen bestimmte Verwaltungsstellen haben.
Der Bundesrat will für die Verwaltung Adressabfragen einfacher machen. Dazu soll ein nationaler Adressdienst geschaffen werden. Derzeit sind derartige Abfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Dabei geht es um Adressdaten natürlicher Personen.
Zugriff auf die Datenbank sollen nach dem Willen der Landesregierung bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte haben, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie sollen Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung neu gesamtschweizerisch abfragen können. Dadurch werde die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, begründete der Bundesrat das Vorhaben.
Einführung im Jahr 2025
Eingeführt werden soll der Adressdienst den Angaben zufolge im Jahr 2025. Aufbauen und verwalten wird ihn gemäss dem Entwurf das Bundesamt für Statistik (BFS) – unter Verwendung von Daten, die es von den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern erhält.
Unter anderem erhofft sich der Bundesrat gemäss Communiqué, dass es künftig weniger Zahlungsverluste geben wird, weil Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar sind und Rechnungen nicht zugestellt werden können.
Der Datenschutz werde gewahrt, betonte er. Nutzer dürften die Adressdaten einzig zur Erfüllung ihres Auftrags beziehen. Vergeben soll die Zugriffsberechtigungen gemäss Entwurf das BFS. Dieses würde mit dem geplanten neuen Bundesgesetz auch damit betraut, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu kontrollieren.