Bundesrat will Epidemiengesetz revidieren
Der Bundesrat möchte das Epidemiengesetz unter anderem mit Erkenntnissen aus der Covid-Pandemie anpassen, um besser auf zukünftige Krisen reagieren zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Epidemiengesetz soll revidiert werden. Bis 22. März 2024 läuft die Vernehmlassung.
- Kantone & Parlament sollen bei der Einstufung der Gefahrenlage besser eingebunden werden.
- Ausserdem sollen Massnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz eingeführt werden.
Pandemien, Antibiotikaresistenz und Infektionen im Spital: Diese Herausforderungen werden laut Bund zentral werden im Gesundheitssystem. Um diesen vorbereitet zu begegnen, soll das Epidemiengesetz revidiert werden.
Der Bundesrat hat deswegen heute die Revision des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das Epidemiengesetz habe sich während der Corona-Pandemie als «wirksames Instrument» zur Prävention und Eindämmung des Virus erwiesen. Einzelne Regelungen könnten aber optimiert werden.
Eskalationsmodell im Epidemiengesetz soll optimiert werden
So etwa das Eskalationsmodell der Lage: normale, besondere und ausserordentliche Lage. Dieses ermögliche eine klare Trennung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantone, je nach Gefahr durch einen übertragbaren Krankheitserreger.
Der Bundesrat möchte Punkte und Bestimmungen zur Beurteilung der Gefahrenlage präzisieren und die Kantone sowie das Parlament besser einbinden. Insbesondere soll klarer werden, ab wann eine Lage «besonders» oder «ausserordentlich» werde. Auf Schwellenwerte verzichtet der Bund jedoch, da je nach Pandemie Variationen vorhanden sein könnten.
Ausserdem soll verbindlich erklärt werden, ab wann der Bund die Kompetenzen der Kantone übernehmen kann. Und auch, was die Landesregierung überhaupt anordnen kann. Massnahmen bezüglich der Maskenpflicht, des Homeoffices, der Zertifikate oder Schutzkonzepte sollen auch präziser werden.
Zertifikate sollen als Instrument verfügbar bleiben, wenn es Nachweise für das Reisen bräuchte, so Alain Berset.
Massnahmen gegen Antibiotikaresistenz vorgesehen
Punkto Prävention will der Bundesrat auch die Überwachung von übertragbaren Krankheiten verstärken. Zudem soll diese Überwachung stärker digitalisiert und die Systeme besser vernetzt werden. Dies betreffe etwa das Abwassermonitoring der EAWAG oder die Gensequenzierung in Laboren. Auch das nationale Meldesystem soll gefördert werden.
Neu im Epidemiengesetz sollen Antibiotikaresistenz und nosokomiale Infektionen behandelt werden. Letztere sind spitalbedingte Infektionen, also solche, die man nur in Spitälern aufgreifen kann. Aber beide sind laut Bund «zwei der bedeutendsten aktuellen und künftigen Herausforderungen in der öffentlichen Gesundheit». Dazu sollen Massnahmen zur Bekämpfung und Prävention eingeführt.
Auch soll im Gesetz der Aspekt «One-Health» verstärkt werden. Das bedeutet, dass die Wechselwirkung zwischen Menschen- und Tiergesundheit sowie Umwelt in Betracht gezogen wird. Die Vernehmlassung läuft bis 22. März 2024.