Bundesrat will internationalen Organhandel wirksamer bekämpfen

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Bern,

Der Bundesrat will ein Europarats-Abkommen genehmigen, um den illegalen Organhandel wirksamer bekämpfen zu können.

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Der Bundesrat will den internationalen Organhandel besser bekämpfen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat möchte den internationalen Organhandel wirksamer bekämpfen.
  • Neu sollen auch Personen, die im Ausland mit Organen handelten, verfolgt werden können.
  • Deshalb sollen das Transplantations- und das Humanforschungsgesetz geändert werden.

Der Bundesrat möchte den illegalen Organhandel wirksamer bekämpfen können. Er schlägt dem Parlament vor, ein Europarats-Abkommen mit diesem Ziel zu genehmigen. Das würde es ermöglichen, Organhandel zu verfolgen, unabhängig davon, ob er in der Schweiz oder im Ausland betrieben wurde.

Das Abkommen sieht vor, alle Taten in Zusammenhang mit Organhandel unter Strafe zu stellen. Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Dazu gehören die Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern, die Organentnahme oder die Transplantation. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit erleichtert werden.

Schweiz erfüllt Anforderungen grösstenteils

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Das Schweizer Transplantationsgesetz verbietet die Spende eines Organs Geld zu bezahlen oder anzunehmen sowie mit Organen zu handeln. Laut Bundesrat sollen gemäss der Organhandelskonvention alle Delikte im Zusammenhang mit Organhandel als Straftat verfolgen zu können.

So untersagt das Recht den Organhandel beispielsweise nur dann, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt. In Zukunft sollen alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können. Auch wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben.

Neue Strafbarkeiten

Neu soll sich auch strafbar machen, wer für eine Spende einen Vorteil anbietet oder fordert. Heute steht nur das Gewähren oder Annehmen von Vorteilen unter Strafe. Neu ist zudem die Strafbarkeit der Transplantation von Organen, welche ohne Zustimmung entnommen wurden. Ebenso neu ist die Strafbarkeit der Forschung mit unerlaubt entnommenen Organen.

Der Bundesrat schlägt vor, dafür das Transplantationsgesetz und das Humanforschungsgesetz zu ändern.

Die Schweiz hat sich an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt und dieses am 10. November 2016 unterzeichnet. Die Organhandelskonvention ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.

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