Bundesrat will Nationalteams das Tragen des Wappens nicht erlauben
Zwei Motionen aus dem Parlament sollen dafür sorgen, dass die Nationalteams das Schweizer Wappen tragen dürfen. Der Bundesrat lehnt nun beide Vorstösse ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Wappen darf laut Gesetz nur von der Eidgenossenschaft genutzt werden.
- Zwei Parlamentarier fordern nun eine Anpassung dieser Regelung.
- Der Bundesrat stellt sich jedoch quer – und beantragt die Ablehnung der Motionen.
Nationalmannschaften dürfen auf ihren Trikots zwar das Schweizerkreuz tragen, aber nicht das Schweizerwappen. Dabei möchte es der Bundesrat bewenden lassen und das Wappenschutzgesetz nicht anpassen. Er beantragt deshalb, zwei Motionen aus dem Parlament abzulehnen.
Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht
Eingereicht haben die Vorstösse FDP-Ständerat Damian Müller (LU) und SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE). Beide fordern, das seit 2017 geltende Wappenschutzgesetz so anzupassen, dass Nationalmannschaften das Wappen rechtmässig verwenden können. Anlass der Diskussion ist das aktuelle Trikot der Eishockey-Nationalmannschaften.
Swiss Ice Hockey sei 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen worden, schreiben die Motionäre. Die gleichzeitig in Aussicht gestellte Ausnahmebewilligung sei nicht eingegangen. Die Frage, ob das Wappen auf den Nati-Trikots bleiben darf, liegt mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht.
Der Bundesrat pocht in seiner am Donnerstag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu den Motionen auf die Unterscheidung zwischen Schweizerwappen und Schweizerkreuz. Das weisse Kreuz auf rotem Feld dürften alle verwenden, die die Voraussetzungen dafür erfüllten. Darunter seien auch die Schweizer Sportverbände.
Das Wappen hingegen – konkret das Schweizerkreuz im Wappenschild – dürfe nur die Eidgenossenschaft gebrauchen. Das Wappenschutzgesetz schütze Gemeinwesen beim Gebrauch ihrer Hoheitszeichen, merkt der Bundesrat dazu an. Gleichzeitig schütze es vor Irreführungen durch missbräuchlich verwendete Zeichen.
Der Bundesrat erinnert an das fast einstimmige Ja zum Wappenschutzgesetz im Parlament. Würde es nun angepasst, käme dies einer «Einzelfallgesetzgebung» gleich, schreibt er. Da die Verbände das Schweizerkreuz auf Rot verwenden dürften, gebe es keinen Anlass, das Gesetz anzupassen.