Bundesrat will Regeln für Export gefährlicher Pestizide verschärfen

Keystone-SDA
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Bern,

Die EU hat reguliert den Export von gefährlichen Pestiziden bereits schärfer. Nun will der Bundesrat nachziehen.

in Landwirt fährt mit einer Dünger- und Pestizidspritze über ein Feld.
Der Bundesrat möchte eine entsprechende Regelung ausarbeiten lassen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat ist bereit für neue Regeln, was den Export von Pestiziden angeht.
  • Gefährliche Pestizide verbieten will er jedoch nicht.

Der Bundesrat will die Ausfuhr gefährlicher Pestizide nicht verbieten. Künftig soll das Einfuhrland aber ausdrücklich zustimmen müssen. Das schreibt der Bundesrat zu einem parlamentarischen Vorstoss.

Er sei bereit, eine entsprechende Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, schreibt der Bundesrat in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Brigitte Crottaz (SP/VD). Er hatte sich schon in einer früheren Antwort auf einen Vorstoss von Lisa Mazzone (Grüne/GE) für eine solche Regelung ausgesprochen. In der EU existiert diese bereits.

Mazzone fordert ein Ausfuhrverbot für Pestizide, deren Verwendung in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder auf die Umwelt verboten ist. Crottaz erkundigte sich, ob der Bundesrat den Handel mit solchen Produkten untersagen könne.

Beispiel: Indien

Sie nennt ein Beispiel aus Indien. Dort seien 2017 20 Bäuerinnen und Bauern gestorben und hunderte erkrankt, nachdem sie Baumwollfelder mit Insektizid besprüht hätten und dadurch vergiftet worden seien. Die Ursache scheine das Insektizid Polo gewesen zu sein, das in der Schweiz von Syngenta produziert werde und dessen Verwendung in der Schweiz verboten sei.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, derzeit bestehe kein Herstellungsverbot für den Wirkstoff des Produkts Polo, das Insektizid Diafenthiuron. Ein generelles Ausfuhrverbot für Pestizide wie Polo erachte er als nicht verhältnismässig, wenn der Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt mit anderen Massnahmen erreicht werden könnten.

Für die bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Schutzmassnahmen seien die Behörden des jeweiligen Landes zuständig, in dem das Mittel angewendet werde.

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