Bundesrat will Umgehung der CO2-Abgabevorschriften verhindern
Im Ausland zugelassene Neufahrzeuge werden nach sechs Monaten nicht länger als neu betrachtet, auch wenn sie keinen Kilometer gefahren sind. Die Importeure können sie als Occasionsfahrzeuge in die Schweiz einführen - mit Steuervorteilen. Der Bundesrat prüft nun Massnahmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Heute umgehen einige Fahrzeugimporteure ganz legal die gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Werte.
Es reicht, ein neues Fahrzeug im Ausland anzumelden und eine Zeitlang stehen zu lassen, um es dann in die Schweiz zu importieren. Diese Fahrzeuge werden dann bei der Berechnung des durchschnittlichen CO2-Zielwerts nicht berücksichtigt.
In einem vor einem Jahr veröffentlichten Bericht hielt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) fest, dass es Hinweise für eine solche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen gebe. Auch der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Christophe Clivaz (Grüne/VS), dass der Bund im ersten Halbjahr 2020 ein vermehrtes Abwarten dieser Frist festgestellt habe.
Die Regierung prüft nun nach eigenen Angaben «verschiedene Möglichkeiten zur Vermeidung potenzieller Umgehungen». Gemäss CO2-Verordnung kann die relevante Frist auf maximal ein Jahr erhöht sowie eine Mindestfahrleistung festgelegt werden. Allfällige Anpassungen werden laut dem Bundesrat im Rahmen der Totalrevision der CO2-Verordnung geprüft.