Bundesrat will Urlaubsanspruch für hinterbliebene Väter
Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes stirbt, soll der oder die Hinterbliebene künftig 16 Wochen Urlaub beziehen können. Das will der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn die Mutter eines Kindes kurz nach der Geburt stirbt, soll der Vater Urlaub erhalten.
- Der Bundesrat hat sich für einen Anspruch auf 16 Wochen ausgesprochen.
- Umgekehrt soll auch eine hinterbliebene Mutter künftig 16 statt 14 Wochen Urlaub erhalten.
Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, soll der überlebende Vater oder die überlebende Mutter Urlaub erhalten. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch für einen Anspruch auf 16 Wochen ausgesprochen.
Der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt eines Kindes sei ein schwerer Schicksalsschlag für die Betroffenen, schrieb die Landesregierung. Die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen müssten in dieser Situation Vorrang haben.
Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung zu einer Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) Stellung. Den Anstoss dazu gegeben hatte eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler.
Kessler forderte 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter. Mit dieser Idee erklärte sich die Landesregierung am Mittwoch einverstanden. Diese sollen zudem mit den frei beziehbaren zwei Wochen Vaterschaftsurlaub kombiniert werden können. Daraus ergibt sich die Dauer von insgesamt 16 Wochen.
Auch 16 Wochen für hinterbliebene Mütter
Eine Besserstellung will die Landesregierung auch für hinterbliebene Mütter – im Sinne der Gleichstellung: Stirbt der Vater eines Kindes innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, sollen auch sie Anspruch auf 16 Urlaub haben. Das sind zwei Wochen mehr als der übliche Mutterschaftsurlaub.
Derzeit gibt es keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung von Neugeborenen, deren Mutter kurz nach der Geburt stirbt. Es bestehe darum Handlungsbedarf, so der Bundesrat.
Für die Erwerbsersatzordnung (EO) erwartet der Bund durch die Neuregelung nur geringe finanzielle Auswirkungen: Für 2024 rechnet er mit Mehrkosten von rund 120'000 Franken. Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach Schwangerschaft oder Geburt seien in der Schweiz nach wie vor selten, hiess es dazu.