Bundesrat

Bundesrat will vor Entscheiden Rechtsgrundlage für Expo schaffen

Keystone-SDA
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Bern,

Vor der Entscheidung über die nächste Landesausstellung in der Schweiz plant der Bundesrat, rechtliche Grundlagen zu schaffen.

Expo.02
Die «Expo.02» im Jahr 2002 war die sechste Schweizer Landesausstellung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO

Vor Beschlüssen über eine nächste Landesausstellung in der Schweiz will der Bundesrat Rechtsgrundlagen schaffen für eine Expo. Erst danach will er ein Projekt bestimmen und über die Mitfinanzierung entscheiden.

Das Parlament fordert mit einer Motion vom Bundesrat, die Rahmenbedingungen für eine ab 2030 durchzuführende Expo festzulegen. Der Bund soll damit rascher vorgehen als zuvor geplant. Gemäss der Motion muss im Sommer 2026 klar sein, wo die nächste Landesausstellung stattfinden soll.

Diese Forderung könne nicht eingehalten werden, schrieb der Bundesrat am Freitag. Denn vor der Auswahl müssten die Rechtsgrundlagen in Kraft sein. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) habe in der Motion nicht berücksichtigt, dass Rechtsgrundlagen nötig seien.

Gesetzgebung vor Projektauswahl

Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer Landesausstellung nimmt der Bundesrat aufgrund der Motion nun an die Hand. Erst wenn das Gesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft sind, sollen der Prüfprozess respektive die Auswahl eines von mehreren Projekten stattfinden.

An die Forderung des Parlaments halten will sich der Bundesrat hingegen in Sachen Finanzierungsabsichten: Bis Ende 2026 will er sich dazu äussern und schliesst dabei einen negativen Entscheid nicht aus. Im März 2023 hatte er noch geplant, erst 2028 über ein allfälliges finanzielles Engagement des Bundes zu entscheiden.

Sollte der Bundesrat Ende 2026 eine finanzielle Beteiligung an der Expo beschliessen, wäre eine Durchführung ungefähr 2034 realistisch, wie er schreibt.

Kommentare

User #3493 (nicht angemeldet)

Die Schweiz braucht keinen Gigantismuss.

User #2232 (nicht angemeldet)

Au ja. Und zwingend arbeitslose Kunstschaffende mit der Projektleitung beauftragen.

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