Cannabis als Arzneimittel – Regulierung will Regulationslockerungen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Erleichterung des Betäubungsmittelgesetz für Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel in Vernehmlassung geschickt.

cannabis und cannabinoide als arzneimittel
Die Regelungen für Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel wurden gelockert. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zugang zu therapeutischem Cannabis soll erleichtert werden.
  • Der Bundesrat hat eine Änderung des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
  • Neu soll anstatt das BAG die Swissmedic für die Aufsicht verantwortlich sein.

Das Parlament will den Zugang zu Cannabis und Cannabinoiden als Arzneimittel erleichtern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in die Vernehmlassung geschickt.

In der Umsetzungsverordnung werden die Bedingungen zur Aufhebung des Handelsverbots für therapeutischen Cannabis geregelt.

Zudem wird die Aufsichtsverantwortung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Swissmedic übertragen. Eine Verschreibung bedingt in Zukunft also nicht mehr die Erteilung einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel

Zugute komme der erleichterte Zugang vor allem Patientinnen und Patienten mit Krebs oder Multipler Sklerose, wo Cannabis die chronischen Schmerzen lindern könne. Ob die Kosten der Behandlungen von der obligatorischen Krankenkasse gedeckt werden, wird separat geprüft. Cannabis zu Genusszwecken ist weiterhin verboten.

Um die Entwicklung der Verwendung von medizinischem Cannabis zu verfolgen und die Wirksamkeit zu untersuchen, will der Bund über einen befristeten Zeitraum systematisch Daten erheben. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen Informationen zu den Behandlungen mit Cannabis entsprechend dem BAG übermitteln.

Der Anbau, die Verarbeitung und der Verkauf von medizinischem Cannabis wird von Swissmedic kontrolliert. Für den Anbau ist ein zweistufiges Zulassungssystem vorgesehen, das aus einer Gewerbebewilligung und Einzellizenzen zum Anbau besteht.

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