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Rückruf bei Lidl von Produkten mit Cannabis-Wirkstoff

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Deutschland,

Hanfhaltige Lebensmittel bei Lidl enthalten zuviel THC. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil von Cannabis. Deshalb kommt es zu einem grossangelegtem Rückruf.

Einkaufswagen stehen vor einer Filiale des Lebensmitteldiscounters Lidl. Foto: Marijan Murat/dpa
Einkaufswagen stehen vor einer Filiale des Lebensmitteldiscounters Lidl. Foto: Marijan Murat/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln hat der Discounter Lidl einen Rückruf von Gebäck, Tee, eines Proteinriegels und Öl gestartet.

Betroffen seien die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum: Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash), Euphoria Tea of mind Cannabis Tea und Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple, wie Lidl mitteilte.

Ausserdem wurden Verbraucher aufgefordert, Vita D'or Bio Hanföl, kaltgepresst 250 ml, des Herstellers P. Brändle GmbH zurückzubringen. Von dem Rückruf ist laut Mitteilung gleichfalls Solevita Hanf Tee, 0,75 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 12.07.2022 und 13.07.2022 von dem Hersteller Hermann PF Getränke GmbH betroffen.

In allen Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. «Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden», warnte das Unternehmen. Die Waren wurden in Deutschland verkauft.

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, «ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten». Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.

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