Corona-Schnelltests für Personen ohne Symptome künftig kostenlos
Künftig muss der Bund die Kosten der Antigen-Tests wieder übernehmen – auch wenn die Person keine Symptome hat. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund muss die Kosten der Corona-Schnelltests künftig wieder übernehmen.
- Dies auch, wenn die Person keine Symptome hat.
- PCR-Tests hingegen müssen selber berappt werden.
Wenn Personen ohne Symptome einen Corona-Test machen, um ein Zertifikat zu erlangen, muss der Bund künftig die Kosten dafür übernehmen. PCR-Tests hingegen müssen selber berappt werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch diesem Vorschlag des Ständerats gefolgt.
Der Nationalrat wollte eigentlich, dass der Bundesrat die Kosten für alle Corona-Tests übernehmen muss.
Dem Ständerat ging dies aber zu weit, weswegen er Einschränkungen beschloss. Demnach sind die Tests grundsätzlich kostenlos, aber der Bundesrat hat die Möglichkeit, Ausnahmen zu bestimmen - namentlich für PCR-Tests, die nötig sind, etwa um ins Ausland zu gelangen; für Antikörpertests, die nicht vom Kanton verordnet wurden oder für Selbsttests.
Das Parlament diskutiert derzeit über das Covid-19-Gesetz, weil einige Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Bestimmungen zu verlängern. Sowohl National- als auch Ständerat waren sich einig, dass dies angezeigt sei.
Bund soll Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen
Doch die Räte diskutierten nicht nur über Verlängerungen. Neben der Änderung zu den Tests brachte der Nationalrat weitere materielle Anpassungen ins Spiel. So will er einen Artikel hinzufügen, der bestimmt, dass der Bund die Verträge mit Covid-19-Impfstoffherstellern nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlichen muss.
Der Ständerat stellte sich dem entgegen, weil es ein sehr sensibler Punkt sei und zu einer Spezialbestimmung unabhängig von allen Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes führen würde. Am Mittwoch betonte auch Gesundheitsminister Alain Berset im Nationalrat, dass ein problematisches Präjudiz geschaffen werde, wenn in das Gesetz geschrieben werde, dass Verträge veröffentlicht werden müssen. Das Öffentlichkeitsgesetz müsse hier seine Wirkung entfalten - und das System mit den Aufsichtskommissionen des Parlaments funktionierten.
Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission wollte diesen Argumenten folgen. Einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE) gelang es aber, den Rat umzustimmen. Sie formulierte den Artikel neu so, dass er mit dem Öffentlichkeitsgesetz konform ist und den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigt. Der Rat folgte ihr schliesslich mit 105 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Berset will nicht in kantonale Planung der Spitäler eingreifen
Noch nicht einig sind sich die Räte schliesslich bei einem Artikel, der den Bundesrat zwingt, direkt in die kantonale Planung der Spitäler einzugreifen. Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant.
Gesundheitsminister Berset stellte sich dem entgegen. Mitten in der Pandemie die Regeln zu ändern, verursache eine chaotische Situation, sagte er. Auch eine Minderheit um Benjamin Roduit (Mitte/VS) versuchte, den Rat dafür zu überzeugen, dass dieser Artikel nicht angebracht sei. Allerdings vergeblich - der Nationalrat hielt mit 136 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen fest.
Mit diesen zwei Differenzen bei den Verträgen und dem Eingriff des Bundes in die Spitalplanung geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Dieser hat die Beratung am Donnerstag vorgesehen.