Coronavirus: Seilziehen im Parlament um Testkosten

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Bern,

Wer soll künftig die Kosten von Tests auf das Coronavirus übernehmen? Der Nationalrat sieht den Bund in der Pflicht. Die Vorlage bleibt umstritten.

Coronavirus Ständerat Berset
SP-Bundesrat Alain Berset spricht im Ständerat. Der Bundesrat möchte, dass künftig die Kantone die Kosten für Tests auf das Coronavirus übernehmen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament ist uneinig: Wer soll ab 2023 für die Kosten von Covid-Tests aufkommen?
  • Bis Ende März 2023 soll das Testregime zwar noch bleiben, danach aber ganz wegfallen.
  • Die Vorlage wird derzeit im Rahmen der Wintersession der Räte im Ständerat behandelt.

Das Parlament ist sich nicht einig: Wer soll ab nächstem Jahr für die Kosten für Tests auf das Coronavirus aufkommen? Der Nationalrat will, dass der Bund weiterhin die Tests bezahlen soll, aber nur noch bis Ende März 2023.

Die Finanzierung und Organisation der Corona-Tests sind im Covid-19-Gesetz geregelt – noch bis Ende Jahr. Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen für die Tests und weitere Massnahmen verlängern. Dabei hatte er beantragt, dass ab 2023 die Kantone diese Kosten tragen sollten und nicht mehr der Bund.

Ausstieg aus dem Modus «Coronavirus»

Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen. Der Nationalrat beschloss am Montag nun einen Weg in Richtung Ausstieg, den auch Gesundheitsminister Alain Berset für akzeptabel befand: Bis Ende März des nächsten Jahres soll das Testregime zwar noch bleiben, danach aber ganz entfallen.

Alain Berset
Gesundheitsminister Alain Berset will die gesetzlichen Grundlagen für die Tests und weitere Massnahmen gegen das Coronavirus verlängern. - Keystone

Einen Minderheitsantrag der Grünen, am ursprünglichen Entscheid festzuhalten, lehnte der Rat ab. Die Bürgerlichen, die die Differenz zum Ständerat bereinigen und im neuen Jahr keine Testkosten mehr übernehmen wollten, unterlagen aber ebenfalls.

Der Ständerat entschied vor einer Woche: Der Bund bezahlt ab 2023 die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz, nicht aber in der normalen Lage. Nicht aber in der derzeit geltenden normalen Lage. Er entschied dies auf Antrag einer Minderheit und gegen die eindringliche Empfehlung von Gesundheitsminister Alain Berset. Die kleine Kammer ist jetzt noch einmal am Zug.

Finden Sie es richtig, dass der Bund die Kosten für die Corona-Tests nicht mehr übernimmt?

Die Vorlage soll in der laufenden Session bereinigt und danach für dringlich erklärt werden. Am 1. Januar 2023 soll sie in Kraft treten und bis Mitte 2024 gelten. Somit könnten im laufenden und auch im kommenden Winter bei Bedarf Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ergriffen werden.

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