Deshalb gelten CO2-Regeln beim Staat für Bundesräte nicht
Kurzstreckenflüge sind für Bundesangestellte in Zukunft tabu. Unter sechs Stunden Reisezeit müssen sie den Zug nehmen. Für den Bundesrat gilt dies aber nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Reisen unter sechs Stunden müssen Bundesangestellte künftig den Zug nehmen.
- Der Bundesrat ist von dieser neuen Regelung ausgeschlossen.
Mal eben kurz für eine Sitzung nach Paris, Frankfurt oder Köln fliegen: Für Bundesangestellte in Zukunft tabu. Bei einer Reisezeit unter sechs Stunden sollen sie den Zug nehmen. Dies schreibt der Aktionsplan Flugreisen vor, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.
Damit will die Regierung den CO2-Ausstoss reduzieren und erreichen, dass die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral wird.
«Kurzstreckenflüge mit dem Zug zurücklegen, das ist doch das Normalste der Welt», sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga noch im Sommer zu Nau. Doch was ab Mitte 2020 für alle Verwaltungseinheiten des Bundes gilt, ist für die Bundesrätinnen und Bundesräte keine Pflicht.
«Bundesräte sind aufgrund ihrer vielen Verpflichtungen stärker darauf angewiesen, für internationale Kontakte das Flugzeug zu nutzen», erklärt Marianne Zünd, Leiterin Abteilung Medien und Politik beim UVEK auf Anfrage.
Zudem fallen die Bundesräte sowie der Bundeskanzler nicht unter die Verordnung zur Bundespersonalverordnung, in welcher der neue Aktionsplan geregelt ist.
Leerflüge sollen vermieden werden
Während die Bundesangestellten mit der neuen Regelung bei Langstreckenflügen vermehrt in der Economy- statt in der Business-Klasse reisen sollen, stehen den Bundesräten also weiterhin der komfortable Bundesratsjet sowie die Armeehelikopter zur Verfügung.
Dass die Magistraten diese Formation der Luftwaffe rege nutzen, sei denn auch wichtig, erklärt Marianne Zünd: «Die Piloten der Luftwaffe müssen für ihre Lizenz jährlich eine bestimmte Anzahl an Mindest-Flugstunden erreichen. Mit Flügen für den Lufttransportdienst des Bundes können Flüge ohne Passagiere, sogenannte Leerflüge, reduziert werden».
2018 sei der Lufttransportdienst des Bundes mit Flugzeugen und Helikoptern zu rund 75 Prozent für Bundesräte im Einsatz gewesen.
Schneider-Ammann war Spitzenreiter
Letztes Jahr war der Bundesrat sogar mehr in der Luft als noch 2017. Spitzenreiter mit 229 Flugstunden war alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Gefolgt von Innenminister Alain Berset, der als Bundespräsident 136 Stunden in der Luft war. Aussenminister Ignazio Cassis landete mit 126 Stunden auf dem dritten Platz.