Der Ständerat diskutiert über die Rolle der Schnecken in der Landwirtschaft.
Der Bundesrat ist grundsätzlich offen, künftig kleine Schneckenzuchten zu bewilligen. (Symbolbild)
Schnecken werden nicht als Nutztiere gehalten, aber ihre Zucht ist möglich. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/FRANK HORMANN

Das Wichtigste in Kürze

  • Schneckenzucht soll ermöglicht werden.
  • Ständerat lehnt jedoch Anerkennung der Schnecke als landwirtschaftliches Nutztier ab.
  • Eine Änderung des Raumplanungsgesetzes für Landwirtschaftszonen wird vorgeschlagen.
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Der Ständerat will der Landwirtschaft bei der Schneckenzucht keine Steine in den Weg legen. Die Anerkennung der Schnecke als landwirtschaftliches Nutztier geht ihm aber zu weit. Kleinere Anlagen für die Schnecken in der Landwirtschaftszone sollen aber möglich werden. Darunter fallen etwa Gehege, aber keine Gebäude.

Dies erklärte Erich Ettlin (Mitte/OW) seitens der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Hintergrund: eine vom Nationalrat angenommene Motion von Bruno Storni (SP/TI). Der Motionstext ging der Kommission allerdings zu weit.

Gesetzesänderung zur Förderung von Schneckenzuchten

Sie wolle der Landwirtschaft die Türe zur als ökologisch und sauber anerkannten Schneckenzucht nicht zuschlagen. Deswegen änderte sie ihn im Einverständnis mit dem Bundesrat ab. Aktuell sind Schneckenzuchten in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig, wohl aber in der Industriezone.

Da dort niemand Interesse an Schnecken hat, entschied sich der Ständerat für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes für Landwirtschaftszonen. Der Bundesrat soll dort die Schneckenzucht in kleineren Anlagen zulassen.

Verwehrt bleibt den Schnecken allerdings die vom Nationalrat erteilte Anerkennung als Nutztiere. Das würde Subventionsbegehrlichkeiten wecken. Die Motion geht wieder an den Nationalrat.

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