Die Schweiz und die EU passen ihr Versicherungsabkommen an
Das Versicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird an neue Anforderungen angepasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz passt das Versicherungsabkommen mit der EU an.
- Die beiden Parteien reagieren dabei auf veränderte Anforderungen.
Die Schweiz und die EU passen ihr Versicherungsabkommen von 1989 an neue regulatorische Anforderungen an. Das Abkommen ermöglicht es, Versicherungsunternehmen im Land der jeweils anderen Vertragspartei Zweigniederlassungen zu gründen und zu betreiben.
Ein gemischter Ausschuss mit Vertretern beider Seiten hat die Änderungen am Dienstag beschlossen und in Kraft gesetzt, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mitteilte.
Berücksichtigung neuer Systeme
Das Abkommen legt verschiedene regulatorische Anforderungen fest, welche Versicherungsunternehmen im Nichtlebensgeschäft erfüllen müssen. Eine wesentliche Anforderung ist laut EFD die Berechnung und Erfüllung der Kapitalanforderungen (Solvabilität).
Sowohl die Schweiz als auch die EU modernisierten in den vergangenen Jahren ihre Systeme, um die Solvabilität zu berechnen. Das angepasste Abkommen berücksichtigt diese neuen Systeme, wie es weiter heisst.