Bundesrat genehmigt Richtplan
Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Das Einzonungsmoratorium fällt damit weg. Um eine weitere Zersiedelung im stark wachsenden Kanton zu verhindern, soll in Zukunft mehr im städtischen Raum gebaut werden.
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Das Siedlungsgebiet von 11'450 Hektaren stelle ein weiteres Wachstum sicher und verhindere gleichzeitig eine weitere Zersiedelung der Landschaft, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Der Bundesrat habe den Richtplan positiv gewürdigt, jedoch auch weitere Aufträge erteilt. So müsse der Kanton die Anforderungen an die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr bei Einzonungen innerhalb von zwei Jahren überprüfen.
Nach Inkraftsetzung des Raumplanungsgesetzes RPG im Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Den Kantonen war es verboten, bis zur Genehmigung des neuen Richtplans durch den Bundesrat ihre Bauzonen insgesamt zu vergrössern. Nachdem der Thurgauer Richtplan nun genehmigt ist, fällt das Einzonungs-Moratorium weg.
Bauen in Weilern
Noch geregelt werden muss, welche Auflagen für das Bauen in den zahlreichen Weilern des ländlichen Thurgaus gelten sollen. Zwar habe der Bundesrat den Auftrag für eine Überprüfung bereits vor acht Jahren gegeben. Um die Teilrevision nicht zu überlasten, seien die Weiler und Kleinsiedlungen bei der Teilrevision des Richtplans in Absprache mit dem Bund bewusst ausgelassen worden.
Dies wird nun nachgeholt. In den nächsten Monaten werde das Baudepartement die zonenrechtliche Situation der Kleinsiedlungen und Weiler gemeinsam mit den Gemeinden prüfen und entwickeln, heisst es in der Mitteilung weiter.
-Mitteilung der SDA (mba)