Die Inhalte des Rahmenabkommens mit der EU sind noch sehr wage – und doch gibt es schon Stimmen dafür. Laut Heinz Karrer muss es ins Parlament.
Heinz Karrer möchte das Rahmenabkommen vor dem Parlament.
Heinz Karrer möchte das Rahmenabkommen vor dem Parlament. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heinz Karrer will das Rahmenabkommen mit der EU beim Parlament sehen.
  • Über den genauen Inhalt des Abkommens kursierten nur Vermutungen.
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Der Präsident des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse, Heinz Karrer, hat den Bundesratdazu aufgefordert, das Rahmenabkommen mit der EU auf jeden Fall dem Parlament zu überweisen. Der Bundesrat wird den Richtungsentscheid kommende Woche fällen.

Aufgrund der gewichtigen Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU sei das Rahmenabkommen von grosser Bedeutung für die Schweiz, sagte Karrer in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. «Wir unterstützen es aber selbstverständlich nicht um jeden Preis.»

Über den genauen Inhalt des Abkommens kursierten nur Vermutungen. Erst einmal müsse man erfahren, was genau in dem Vertrag stehe. Der Bundesrat könnte das Rahmenabkommen beispielsweise in eine Vernehmlassung geben und dem Parlament überweisen.

Entscheidend sei, dass eine «breite Diskussion darüber in Gang kommt». Dies entspreche dem direktdemokratischen Weg der Schweiz. Der unglücklichste Fall wäre laut Karrer ein Nein des Bundesrats ohne Diskussion. «Dies wäre eine verpasste Chance.»

Kritiker ins Boot holen

Der Chef von Economiesuisse geht zudem davon aus, dass es mit mehr Klarheit über die Inhalte des Rahmenabkommens auch eher möglich sein dürfte, Skeptiker von einer Zustimmung zu überzeugen. Angesprochen auf die Fundamentalopposition der Gewerkschaften bei den Flankierenden Massnahmen sagte Karrer, auch die Wirtschaft wolle das Lohnschutzniveau auf jeden Fall halten. Es gehe nur um Konzessionen bei der Ausgestaltung der Massnahmen, etwa im Bezug auf die Acht-Tages-Regel.

Die EU verlangt seit Jahren einen institutionellen Rahmen für die Marktzugangsabkommen. Dabei geht es um die Übernahme neuen EU-Rechts, die Überwachung der Anwendung, die Auslegung und die Streitbeilegung.

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